Erstattungsfähigkeit Gebühr für Löschungsbewilligung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Ikarus
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#1

05.11.2015, 18:00

Hallo :wink1

folgendes Problemchen stellt sich mir die Tage: Wir haben für unseren Mandanten (Gläubiger) eine Hypothek auf das Grundstück der Schuldner (Eheleute) eintragen lassen. Schuldner haben die Forderung bezahlt und die Ehefrau steht gestern vor der Tür und möchte, daß wir die Löschungsbewilligung in die Wege leiten.

Ich habe mich dann durchgelesen und festgestellt, dass wir hier die 2300 abrechnen können, habe aber irgendwo gelesen, dass diese nicht vom Schuldner zu zahlen sei. Kann doch nicht sein oder?

Liebe Grüße :wink2
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Anahid
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#2

05.11.2015, 18:05

Eure Kosten hat der Schuldner nicht zu tragen, seh ich auch so. Weil Ihr seid für die Löschung vollkommen unnötig. Das muss über einen Notar laufen und diese Kosten hat dann auch der Schuldner zu tragen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Ikarus
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#3

05.11.2015, 18:11

Danke für die schnelle Antwort, aber der Notar ist nicht zwingend notwendig. Ich habe mit dem Rechtspfleger gesprochen, er meinte, wir sollen ein kurzes Schreiben für den Mandanten fertigen, das die Bewilligung zur Löschung enthält und mit diesem Schreiben soll er auf die zuständige Behörde und sich dort die Unterschrift beglaubigen lassen. Ist wohl von Gericht zu Gericht anders. Wir wiederum sollen dann dieses Schreiben an die Schuldner schicken und ab da seien wir raus aus der Sache, die Gerichtskosten für die Löschung würde automatisch an die Schuldner gehen. Wenn jemand eine Fundstelle für mich hätte, aus der hervorgeht, dass der Schuldner diese Kosten nicht zu tragen hat, wäre ich sehr dankbar.
Jupp03/11

#4

05.11.2015, 18:16

In welchem Bundesland ist das Grundbuchamt?
Ikarus
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#5

05.11.2015, 18:33

Rheinland-Pfalz
Jupp03/11

#6

05.11.2015, 18:37

Ich glaube nicht, dass entsprechendes in dem Bundesland geht, in Hessen ginge es wohl, dass Ratsschreiber die Begl. vornehmen könnten. Vielleicht hilft das von mir eingestellte Thema weiter.

Entgelte für Löschungsbew./allg. Hinweis, auch für RA-Ang.

Im übrigen wie Antwort 1.
Ikarus
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#7

05.11.2015, 18:46

Es geht, ich habe nach dem Gespräch mit dem Rechtspfleger vom Grundbuchamt bei der Behörde angerufen und mich erkundigt, was die Beglaubigung kostet und im Übrigen mitgeteilt, um was es geht. War dem Herrn nicht neu. Eine weitere Frage die ich mir stelle ist, sofern die Schuldner tatsächlich nicht zur Erstattung der 2300 verpflichtet sind, ob sie mit dem Notar dann nicht teurer sind?
Jupp03/11

#8

05.11.2015, 18:48

Die Kosten beim Notar sind geringer als 2300. Und die bekommst du nicht, da es keine notwendigen Kosten sind.
Ikarus
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#9

05.11.2015, 18:51

Ich geh mal schauen, was der Notar hier alles verlangen kann. Wir haben den niedrigsten Gegenstandswert angesetzt.
Ikarus
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#10

05.11.2015, 18:59

ok, Notar ist billiger ;-)
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