Hallo, nach längerer Zeit muss ich mal wieder eine Anrechnung vornehmen, die mich unsicher macht. Folgender Sachverhalt:
Wir erheben Klage über 2.000,00 €. Klagen die volle 2300 ein. Urteil lautet jetzt:
Wert 2.000,00 €
zugesprochen werden 600,00 € + 68,54 € außergerichtliche Kosten.
Ich weiß im Moment nicht mehr, wie ich da noch die Anrechnung vornehmen muss. Kann mir da jemand kurz auf die Sprünge helfen?
§ 15 a RVG Anrechnung Brett vorm Kopf
- Liesel
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Aus den Urteilsgründen müsste sich ergeben, wie sich die 68,54 Euro zusammensetzen.
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- Pepples
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Hallo Themenstarter/in
Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit
Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)
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Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist ).
Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.
Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.
Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.
Vielen Dank,
Das Forenteam.
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"