Freispruch im Strafverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Walle
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 76
Registriert: 07.04.2010, 15:46
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Bremen

#1

04.11.2015, 10:33

Guten morgen,

wir haben den Mdt in einem Strafverfahren vertreten und er wurde freigesprochen. Mein Chef RA1 wurde zum Pflichtverteidiger bestellt. Zu der Hauptverhandlung ist aber auch mein Chef RA2 hinzugekommen, da er über die speziellen PC-Kenntnisse, die in diesem Verfahren u.a. ausschlaggebend waren, verfügt. Der Mdt hat Chef RA2 als seinen Wahlverteidiger "vorgestellt", nachdem Chef RA1 im Termin zum Pflichtverteidiger bestellt wurde.

Nun meine Frage:
Da es in diesem Verfahren bei Verurteilung um eine schwerwiegende Tat ging, würde ich gerne für Pflichtverteidiger RA1 eine Pauschgebühr nach § 43 abrechnen. Ich würde jetzt erstmal die Pflichtverteidigerkosten geltend machen und anschließend die Pauschgebühr beantragen (+Abtretungserklärung). Geht das so? Denn die Wahlanwaltsgebühren stehen RA1 ja zu, halt plus ein bißchen mehr ;)

Kann ich für Chef RA2 auch irgendwelche Gebühren geltend machen?

Herzlichen Dank im Voraus
Antworten