Widerspruch gegen Mahnbescheid, Rücknahme Gegner, § 269 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Randfichte72
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#1

03.11.2015, 11:58

Hallo zusammen,

wir haben für unseren Mandanten gegen einen Mahnbescheid der Gegenseite, Wert 50.000 Euro, Widerspruch eingelegt. Nach einigem weiterem Schriftwechsel hat die Gegenseite den Mahnbescheid zurückgenommen.
Wir haben Antrag nach § 269 ZPO gestellt und somit eine KGE. Die Kosten wurden der Gegenseite auferlegt.

Mein KFG_Antrag:

0,5 Gebühr 3307 VV RVG Wert 50.000 Euro
Auslagen und MwSt.

1,0 Verfahrensgebühr 3100 VV RVG nach dem Wert der bisher entstandenen Gebühren (766 Euro)
Auslagen, Mwst.

Muss ich die VG anrechnen? Es sind doch zwei verschiedene Dinge, oder? Ich hatte einen solchen FAll schon einmal, aber das kommt nicht so häufig vor und jetzt bin ich im Zweifel.....

Danke!
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Anahid
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#2

03.11.2015, 13:26

Wieso überhaupt eine 1,0 VG?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Tine Dea
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#3

03.11.2015, 13:29

Die 1,0 wundert mich auch. Ansonsten mal die Anmerkung zu Nr. 3307 VV RVG durchlesen. Diese ist eindeutig.
Bu toil leam a dhol gu Alba
Ich möchte nach Schottland
Randfichte72
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#4

03.11.2015, 19:29

Danke für Eure Meldungen! Ich habe nochmal nachgelesen. 3307, dabei bleibt es. Das Verfahren war noch nicht abgegeben an das Streitgericht.
Ich habe alles berichtigt.
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