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Auslagenpauschale bei Erstberatung für Korrespondenz mit RSV

Verfasst: 03.11.2015, 08:27
von Melli247
Hallo Ihr Lieben,

wir haben Mdt. mündlich in unserer Kanzlei beraten. Danach haben wir bei seiner RSV um Deckungszusage für die Erstberatung gebeten. Die RSV hatte Rückfragen, so dass wir mit dieser noch korrespondieren mussten.

Ich habe nunmehr zusätzlich zur Erstberatung die Auslagenpauschale abgerechnet (zumindest versucht), die die RSV nun gestrichen hat.

Hatte jmd. hier schon einmal einen solchen Fall? Darf ich die AP abrechnen, gibt es eine Fundstelle?

Die Suchfunktion hat mir leider kein konkretes Ergebnis geliefert!

:thx LG Melli

Re: Auslagenpauschale bei Erstberatung für Korrespondenz mit

Verfasst: 03.11.2015, 09:06
von Anahid
Nein, darfst Du nicht. Die Tätigkeit gegenüber der RSV ist eine eigene Angelegenheit. Wenn Ihr das als "Service" für den Mandanten macht, dann ist das so.