Auslagenpauschale bei Erstberatung für Korrespondenz mit RSV
Verfasst: 03.11.2015, 08:27
Hallo Ihr Lieben,
wir haben Mdt. mündlich in unserer Kanzlei beraten. Danach haben wir bei seiner RSV um Deckungszusage für die Erstberatung gebeten. Die RSV hatte Rückfragen, so dass wir mit dieser noch korrespondieren mussten.
Ich habe nunmehr zusätzlich zur Erstberatung die Auslagenpauschale abgerechnet (zumindest versucht), die die RSV nun gestrichen hat.
Hatte jmd. hier schon einmal einen solchen Fall? Darf ich die AP abrechnen, gibt es eine Fundstelle?
Die Suchfunktion hat mir leider kein konkretes Ergebnis geliefert!
LG Melli
wir haben Mdt. mündlich in unserer Kanzlei beraten. Danach haben wir bei seiner RSV um Deckungszusage für die Erstberatung gebeten. Die RSV hatte Rückfragen, so dass wir mit dieser noch korrespondieren mussten.
Ich habe nunmehr zusätzlich zur Erstberatung die Auslagenpauschale abgerechnet (zumindest versucht), die die RSV nun gestrichen hat.
Hatte jmd. hier schon einmal einen solchen Fall? Darf ich die AP abrechnen, gibt es eine Fundstelle?
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