Beschwerde im PKH Verfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

02.11.2015, 14:48

Juhu,

ich hab hier eine Kostenrechnung die ich so noch nie gemacht habe und befürchte auf dem Schlauch zu stehen.

Kurzer zum Sachverhalt:
Wir haben für unsere Partei PKH beantragt. Dies wurde vom AG abgelehnt, da unser Mandant seine Unterlagen zu spät eingereicht hat. Daraufhin haben wir sofortige Beschwerde eingelegt und welche dem LG zur Entscheidung vorgelegt wurde. Nun hat uns das LG den Beschluss vorgelegt, in welchem die PKH doch bewilligt wird.


Ich bin ein bisschen verwirrt, denn auf dem Beschluss steht "Beschwerdeverfahren" aber im Internet lese ich das eine Gebühr (Nr. 3335) über das Verfahren der PKH fällig wird.
Kann mir Jemand ein kurzes Feedback dazu geben? :oops:
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Liesel
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#2

02.11.2015, 14:52

Das PKH-Verfahren an sich wird nach 3335 abgerechnet. Diese Gebühr wird komplett auf die 3100 angerechnet.

Für die PKH-Beschwerde entsteht eine 3500.
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#3

02.11.2015, 15:44

Vielen Dank :)
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