Teilweise Klagerücknahme nach Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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skugga
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#11

22.07.2020, 12:15

Wenn da einfach lapidar die 560,00 € zurückgezahlt wurden, ohne eine Zweckbestimmung zu treffen, würd ich ja zu einer Verrechnung nach §§ 366, 367 BGB tendieren...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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