Forderungsanmeldung InsoVerfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Erdbeere23
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#1

29.10.2015, 14:16

Hallo ihr Lieben,

der Schuldner in vorliegender Sache hat nun das Insolvenzverfahren beantragt, welches inzwischen auf eröffnet wurde. Meine Frage hierzu wäre:

Die 0,5 Gebühr die man für die Forderungsanmeldung bekommt, kann man die auch anmelden? Und wie ist das allgemein nochmal mit nicht titulierten Forderungen?

Stehe da total auf dem Schaluch, hier in der Kanzlei wo ich bin, ist es angeblich das erste Mal der Fall :/

Natürlcih ist das ganze jetzt auch noch total dringend, weil Montag die Anmeldefrist abläuft und ich jetzt auch noch allein im Büro bin, sodass ich niemanden Fragen kann :motz
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Liesel
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#2

29.10.2015, 14:20

Die Gebühr für die Forderungsanmeldung kannst du nicht mit anmelden, da diese nach Eröffnung des Inso-Verfahrens entsteht.

Auch nicht titulierte Forderungen können angemeldet werden mit entsprechendem Nachweis.
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#3

29.10.2015, 14:26

Kurze Ergänzung dazu: Es handelt sich hierbei um Rechtsanwaltskosten für VZV und ZV sowie GV-Kosten.

Wenn ich also die Rechnungen der GV beifüge, kann ich diese beträge als Forderung anmelden?

Und die Ra-Kosten? Müsste ich dann die Aufträge beifügen oder reicht als Nachweis hierfür die Rechnung des GV? :-?
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#4

29.10.2015, 14:37

Ich würde sowohl Aufträge als auch Rechnung des GVZ beifügen.
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#5

29.10.2015, 14:51

Anmelden kannst du ja grds.alles. wenn der Verwalter bestreitet kannst du immer noch Belege nachreichen. Titel ist keine Voraussetzung.
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