Beschwerde Kostentragungspflicht - Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
BBTB
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 469
Registriert: 27.11.2008, 22:07
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

28.10.2015, 12:03

Es gab ein gerichtliches Verfahren, unserer Mandantschaft wurden die Kosten auferlegt. Hiergegen hat der Anwalt sofortige Beschwerde eingelegt, leider erfolglos.

Nun soll ich das Ganze abrechnen.

Ich weiß, dass ich für das Beschwerdeverfahren wohl die 3500 VV - 0,5 Verfahrensgebühr - ansetzen kann, aber aus welchem Gegenstandswert denn? Das gerichtliche Verfahren hat einen Streitwert von 5,000 €. Eine Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren ist nicht erfolgt. Muss eine solche Festsetzung beantragt werden oder ist der Streitwert einfach der Betrag, der von dem Mandanten getragen werden muss (also Anwaltskosten Gegenseite, unsere Anwaltskosten und Gerichtskosten)?
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

28.10.2015, 12:13

BBTB hat geschrieben:...ist der Streitwert einfach der Betrag, der von dem Mandanten getragen werden muss (also Anwaltskosten Gegenseite, unsere Anwaltskosten und Gerichtskosten)?
Korrekt.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten