ich beötige da mal eure Hilfe bzw. eure Meinungen, ich suche mich da schon dumm und dusselig...
![Frustrierend-Schild :frust](./images/smilies/frust.gif)
Wir haben in einer Sache 2 Mandanten (Kläger) verteten. Sache ist durch Vgl. erledigt, Kostenquotelung. Kfa gestellt, KfB ergangen, alles kein Problem, Gegenseite hat zwischenzeitlich auch gezahlt.
Meine Frage nun:
Die Differenz der uns zustehenden Gebühren und der von der Gegenseite gezahlten kann ich ja jetzt ggü den Mandanten geltend machen. Jetzt hat aber einer davon eine RSV und der andere nicht. Meine erste Überlegung war einfach 2 Rechnungen ausstellen, eine an Mdt A mit Differenz:2 und eine an Mdt B mit Differenz:2 und dann die Rechnung von Mdt A an dessen RSV.
Meine Anwältin meinte aber jetzt das würde so nicht gehen, ich soll einfach die komplette Rechnung (gleichlautend mit Kfa abzgl. Zahlung Gegenseite) an die RSV von Mdt A schicken. Aber die RSV wird mir doch 'nen Vogel zeigen, wenn die die Erhöhung für Mdt B mitzahlen müssen oder?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Was meint ihr dazu?
LG
Nadaa