Wie Gerichtskosten richtig berechnen?
Verfasst: 15.10.2015, 14:42
Hallo
ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand helfen.
Wir haben Klage eingereicht für EINEN Kläger, dann kam Widerklage gegen diesen Kläger und zwei Drittwiderbeklagte. In diesem Verfahren wurde der Kläger und die Drittwiderbeklagten allerdings von einem anderen Anwalt vertreten (ab jetzt Zweitanwalt genannt)
Die Verfahren wurden zusammengeführt, es fand ein Termin statt und ein Gutachten wurde eingeholt. Es waren nun also ständig 3 Anwälte.
Wir haben für die Klage, Zeugen und das Gutachten insgesamt 2.500 € bezahlt, die Gegenseite ... € und der Zweitanwalt 2.000 €
Nun ist Urteil ergangen und die überschüssigen Gerichtskosten wurden alle an den Zweitanwalt bezahlt. Das Gericht hat mitgeteilt, dass sie immer nur an einen Anwalt auszahlen können und ich nun intern mit dem Zweitanwalt abrechnen müsste. Bei den Gerichtskosten haften Der Kläger und die Widerbeklagten gesamtschuldnerisch zu 32 %.
Wie ist das nun zu berechnen? Kann ich nun einfach 32 % / 3 = 10,67 % nehmen, weil wir nur einen der drei Parteien vertreten haben? Oder muss ich die 10,67 % nochmal durch 2 teilen, weil ja der Zweitanwalt auch den Kläger vertreten hat (im Widerklageverfahren) oder gibt es irgendeine Formel?.
Vielen Dank schon mal im Voraus
ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand helfen.
Wir haben Klage eingereicht für EINEN Kläger, dann kam Widerklage gegen diesen Kläger und zwei Drittwiderbeklagte. In diesem Verfahren wurde der Kläger und die Drittwiderbeklagten allerdings von einem anderen Anwalt vertreten (ab jetzt Zweitanwalt genannt)
Die Verfahren wurden zusammengeführt, es fand ein Termin statt und ein Gutachten wurde eingeholt. Es waren nun also ständig 3 Anwälte.
Wir haben für die Klage, Zeugen und das Gutachten insgesamt 2.500 € bezahlt, die Gegenseite ... € und der Zweitanwalt 2.000 €
Nun ist Urteil ergangen und die überschüssigen Gerichtskosten wurden alle an den Zweitanwalt bezahlt. Das Gericht hat mitgeteilt, dass sie immer nur an einen Anwalt auszahlen können und ich nun intern mit dem Zweitanwalt abrechnen müsste. Bei den Gerichtskosten haften Der Kläger und die Widerbeklagten gesamtschuldnerisch zu 32 %.
Wie ist das nun zu berechnen? Kann ich nun einfach 32 % / 3 = 10,67 % nehmen, weil wir nur einen der drei Parteien vertreten haben? Oder muss ich die 10,67 % nochmal durch 2 teilen, weil ja der Zweitanwalt auch den Kläger vertreten hat (im Widerklageverfahren) oder gibt es irgendeine Formel?.
Vielen Dank schon mal im Voraus