Wie Gerichtskosten richtig berechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Alnatura
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#1

15.10.2015, 14:42

Hallo

ich habe folgendes Problem und hoffe mir kann jemand helfen.

Wir haben Klage eingereicht für EINEN Kläger, dann kam Widerklage gegen diesen Kläger und zwei Drittwiderbeklagte. In diesem Verfahren wurde der Kläger und die Drittwiderbeklagten allerdings von einem anderen Anwalt vertreten (ab jetzt Zweitanwalt genannt)

Die Verfahren wurden zusammengeführt, es fand ein Termin statt und ein Gutachten wurde eingeholt. Es waren nun also ständig 3 Anwälte.

Wir haben für die Klage, Zeugen und das Gutachten insgesamt 2.500 € bezahlt, die Gegenseite ... € und der Zweitanwalt 2.000 €

Nun ist Urteil ergangen und die überschüssigen Gerichtskosten wurden alle an den Zweitanwalt bezahlt. Das Gericht hat mitgeteilt, dass sie immer nur an einen Anwalt auszahlen können und ich nun intern mit dem Zweitanwalt abrechnen müsste. Bei den Gerichtskosten haften Der Kläger und die Widerbeklagten gesamtschuldnerisch zu 32 %.

Wie ist das nun zu berechnen? Kann ich nun einfach 32 % / 3 = 10,67 % nehmen, weil wir nur einen der drei Parteien vertreten haben? Oder muss ich die 10,67 % nochmal durch 2 teilen, weil ja der Zweitanwalt auch den Kläger vertreten hat (im Widerklageverfahren) oder gibt es irgendeine Formel?.

Vielen Dank schon mal im Voraus
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Anahid
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#2

15.10.2015, 15:48

Dein Sachverhalt reicht so nicht aus. Vom Sachverhalt selbst her würde ich auf eine Unfallsache tippen. Um jetzt klarzustellen, wem denn welche Gerichtskostenerstattung zusteht, wäre mal zu klären, in welchem Verhältnis denn über die von Euch eingelegte Klage entschieden wurde und wie wurde dann über die Widerklage entschieden? Denn die Widerbeklagten haben mit der Klage selbst nichts zu tun. Ggf. ist hier der gesamte Kostenausspruch falsch.
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#3

15.10.2015, 16:17

Danke für die Antwort. Ja es ist eine Unfallsache. Klage wurde erhoben über 5.854,94 € Widerklage über 8047,59 €.

Klage Mdt. ./. 1. Unfallgegner 2. Haftpflicht von Gegner
Widerklage 1. Unfallgegner und 2. Haftpflicht von Gegner ./. 1. Mdt und 2. Drittwiderbeklagte Fahrerin und 3. Drittwiderbeklagte Haftpflicht v. Mdt.

Urteil: Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt an den Kläger 3893,30 zu zahlen. Im Übrigen wird abgewiesen.

Der Kläger und die Drittwiderbeklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an den Widerkläger/Beklagten zu 1.) 2555,14 € zu zahlen. Im Übrigen wird Widerklage abgewiesen.

SW-Festsetzung: 13.902,53 €

Gerichtskosten.

Beklagten gesamtschuldnerisch 68 %
Kläger und die Drittwiderbeklagten gesamtschuldnerisch 32 %.

Die außergerichtlichen Kosten sind mit den KFbs soweit durch. Die überschüssigen GK wurden also alle an den Zweitanwalt ausgezahlt, der nur 2000 € bezahlt hat (und unseren Mdt. im Widerklageverfahren vertreten hat) und wir sollen nun intern unter uns die Gerichtskosten "aufteilen". Der gegnerische Anwalt bekommt keine GK mehr. Fehlt noch irgendeine Angabe?
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#4

15.10.2015, 17:54

Dass der Zweitanwalt 2000,00 € gezahlt hat, müsste daran liegen, dass hier ein Sachverständigengutachten eingeholt worden ist. Weißt Du wie hoch die genauen Kosten dieses Sachverständigengutachtens sind? Denn dieses Gutachten ist, da dieses durch den Widerbeklagten und die Drittwiderbeklagten zu zahlen war, rein theoretisch der Widerklage zuzurechnen.
Zuletzt geändert von Anahid am 16.10.2015, 08:01, insgesamt 1-mal geändert.
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#5

15.10.2015, 19:19

Für die genauen Kosten müsste ich morgen nachsehen, aber ich glaube es waren so knapp über 4000 €. Ja der Zweitanwalt hat 2000 € fürs Gutachten bezahlt und wir haben 2000 € fürs Gutachten bezahlt und die Gegenseite auch.
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#6

16.10.2015, 08:03

Okay.....also ein Gutachten, dass dann auch der Klage zuzurechnen ist. Trotzdem wäre hier der genaue Betrag interessant. Zeugengebühren oder sowas sind aber nicht auch noch angefallen, oder?
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#7

16.10.2015, 08:07

Guten Morgen,

so die Akte ist vor mir jetzt kann ich nachsehen.

Also auf unserer Seite sind

495,00 € für die Klage
50,00 € für Zeugen
2000 € für das Gutachten angefallen

Bei Zweitanwalt nur 2000€ für das Gutachten.

Bei der Gegenseite Zeuge 50 €, Gutachten 2.000 € und Widerklage 666,00.

Angefallen sind für das Gutachten 4.018,51 €, für den Zeugen 49,00 € und für die Verfahren 495,00 € und 666,00 €

Und ja das Gutachten war für Klage und Widerklage relevant.
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#8

16.10.2015, 08:09

Hast Du eine Gerichtskostenrechnung? Da müsste doch drinstehen, welche Kosten für das Gutachten angefallen sind, welche für Zeugen usw.
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#9

16.10.2015, 08:14

Ja das sind die Kosten die ich oben geschrieben habe:

Angefallen sind für das Gutachten 4.018,51 €, für den Zeugen 49,00 € und für die Verfahren 495,00 € und 666,00 €
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#10

16.10.2015, 08:40

Alnatura hat geschrieben:Ja das sind die Kosten die ich oben geschrieben habe:

Angefallen sind für das Gutachten 4.018,51 €, für den Zeugen 49,00 € und für die Verfahren 495,00 € und 666,00 €
:patsch Sorry, bin noch nicht richtig wach. So früh bin ich sonst nie im Büro. :mrgreen:

Dann legen wir mal los:

Gesamtstreitwert sind 13.902,53 €. Damit hat die Widerklage mit 8.047,59 € einen 57,89 %igen Anteil am Gesamtstreitwert. Auf Eure Klage entfallen damit 42,11 %.

Auf die Widerklage entfallen damit folgende Gerichtskosten:

Gutachten 4.018,51 €. Hiervon zahlen Kläger und Drittwiderbeklagte 32 % = 1.285,92 €. Auf die Widerklage entfallen damit 1.285,92 € x 57,89 % = 744,42 €
Zeugen (auch die würde ich für beide Verfahrensteile zählen) 49,00 € x 32 % = 15,68 € x 57,89 % = 9,08 €
Gerichtskosten Widerklage 666,00 € x 32 % = 213,12 €

Mit den Gerichtskosten des Klageverfahrens hat der Zweitanwalt nichts zu tun, ebenso wie für Euch die Gerichtskosten der Widerklage nicht in die Berechnung reinfallen.

Insgesamt waren also von dem Zweitanwalt für seine Mandanten Gerichtskosten in Höhe von 966,62 € zu zahlen. Wenn der 2.000,00 € gezahlt hat würde ihm also eine Erstattung in Höhe von 1.033,38 € zustehen.

Dazu die Gegenrechnung:

Auf Eurer Seite sind angefallen:
Gutachten 4.018,51 € x 32 % = 1.285,92 € x 42,11 % = 541,50 €
Zeugen 49,00 € x 32 % = 15,68 € x 42,11 % = 6,60 €
Gerichtskosten Klage 495,00 € x 32 % = 158,40 €
Gesamtkosten 706,50 €

Wenn Ihr 2.545,00 € gezahlt habt, dann sind Gerichtskosten an Euch in Höhe von 1.838,50 € zu erstatten.

Jetzt ist natürlich zu beachten, dass ein Teil dieser Kosten durch den Kostenfestsetzungsbeschluss abgedeckt wird.

Die Gegenseite hat 2.000,00 € für das Gutachten gezahlt, sagst Du. Sie muss insgesamt Gerichtskosten in Höhe von 4.018,51 € x 68 % = 2.732,59 € zahlen. Abzgl. der von dort gezahlten 2.000,00 € werden über den KFB 732,59 € gegen die Gegenseite festgesetzt. Dieser Betrag ist also auf die beiden Erstattungen anzurechnen. Von diesen 732,59 € entfallen wieder 57,89 % auf die Widerklage und somit 424,10 €. Die von der Gerichtskasse zu erstattenden Kosten auf die Widerklage würden sich damit auf 542,52 € reduzieren.

Bei Euch sind es 732,59 € x 42,11 % = 308,49 € und somit würde Euch eine Erstattung an Gerichtskosten in Höhe von 398,01 € zustehen. Insgesamt sollte also von der Gerichtskasse ein Betrag in Höhe von 940,53 € an den Zweitanwalt gezahlt worden sein.
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