Wahlanwaltsgebühren nach Teil-Freispruch mit Pflichtvert.
Verfasst: 15.10.2015, 08:11
Guten Morgen Ihr Lieben,
ich habe mal wieder einen Fall.
Wir haben den Mandanten als Pflichtverteidiger vertreten.
a) körperliche Misshandlung
b) Nötigung.
c) Fahren ohne Fahrerlaubnis
für c) wird er für schuldig erklärt, vom Rest freigesprochen.
Wir waren bereits im Ermittlungsvefahren tätig.
Ich hatte zunächst die Pflichtverteidigergebühren abgerechnet:
GG, VG EV, VG HV, TG
Jetzt wollte ich die die Wahlanwaltsgebüren für den Freispruch berechenn, irgendwas sagt mir aber, dass das nicht mehr geht, bzw.es keinen Anspruch mehr gibt?
Wer kann mir helfen, bzw. kann ich noch was abrechnen?
Vielen Dank vorab.
ich habe mal wieder einen Fall.
Wir haben den Mandanten als Pflichtverteidiger vertreten.
a) körperliche Misshandlung
b) Nötigung.
c) Fahren ohne Fahrerlaubnis
für c) wird er für schuldig erklärt, vom Rest freigesprochen.
Wir waren bereits im Ermittlungsvefahren tätig.
Ich hatte zunächst die Pflichtverteidigergebühren abgerechnet:
GG, VG EV, VG HV, TG
Jetzt wollte ich die die Wahlanwaltsgebüren für den Freispruch berechenn, irgendwas sagt mir aber, dass das nicht mehr geht, bzw.es keinen Anspruch mehr gibt?
Wer kann mir helfen, bzw. kann ich noch was abrechnen?
Vielen Dank vorab.