Nachfestsetzung unserer RA-Gebühren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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cahra
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#1

13.10.2015, 15:37

Hallo Ihr Lieben!

Wir haben Anfang des Jahres einen KFA gemacht. KFB wurde erlassen.

Nach Überprüfung der Akte im September fiel auf, dass nach altem Recht, statt richtigerweise nach neuem Recht, festgesetzt wurde. Zudem hatten wir Parkgebühren vergessen mit reinzunehmen.

Ich habe sodann einen neuen KFA unter Abzug der bereits festgesetzten Kosten beantragt. Hatte damit bislang auch nie Probleme.

Die Gegenseite moniert jetzt:
"Die erneute Antragstellung kann nur als Berichtigungs- und Ergänzungsantrag interpretiert werden. Die Berichtigung erfolgt entsprechend dem § 319 ZPO, d. h., es müsste ein Schreibfehler, Rechnungsfehler o. ä. offenbare Unrichtigkeit in dem Beschluss vorkommen. Dies ist nicht der Fall.

Hinsichtlich der Parkgebühren handelt es sich offensichtlich um einen nachträglichen Ergänzungsantrag. Dies ist ensprechend § 321 ZPO möglich. Auf Antrag einer Partei kann der Beschluss nachträglich ergänzt werden. Der Antrag muss allerdings entsprechend § 321 II ZPO binnen 2 Wochen nach Zustellung des Beschlusses schriftlich erfolgen."

Beziehen sich die §§ 319 ff. ZPO nicht nur auf Urteile? Eine Frist ist mir für die Nachfestsetzung nicht bekannt.

Weiß jemand Rat?
Viele Grüße von Cahra
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Liesel
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#2

13.10.2015, 15:40

Berichtigungsantrag nach 319 ZPO fällt schon mal komplett aus, wenn die Gebühren und die Parkauslagen im ersten KfA nicht enthalten waren. Nachfestsetzung ist immer möglich. Bei dem Zeitablauf kann sich die Gegenseite auch nicht auf Verwirkung berufen.
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cahra
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#3

13.10.2015, 16:01

Danke, so hab ich mir das gedacht. :knutsch
Viele Grüße von Cahra
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