Gebührenrechnung Mehrvergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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leoniemaus5
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#1

13.10.2015, 11:30

Hallo zusammen,

ich habe folgende Gebührenrechnung im Verbundverfahren, die ich von Euch mal gerne nachgerechnet hätte bzw. mal überprüft hätte, da ich mir wegen dem Mehrvergleich total unsicher bin.. :-?

Scheidungsverfahren STW 11550 €
Versorgungsausgleich STW 4620 €
gerichtliches Verfahren: nachehelicher Unterhalt STW 21288 €
außergerichtliches Verfahren: Zugewinnausgleich 712 €

Im Scheidungstermin hat man sich über den nachehelichen Unterhalt geeinigt, worin im Verbundverfahren ein Verfahren bei Gericht läuft. Außerdem hat man sich über den Zugewinnausgleich geeinigt, hier lief das Procedere bisher nur außergerichtlich.

Ich würde nun so abrechnen:

Gegenstandswert: 37.458,00 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 1.316,90 €
Gegenstandswert: 712,00 €
0,8 Verfahrensgebühr, Protokollierung einer Einigung § 13 RVG,
Nr. 3101 Nrn. 2, 3100 VV RVG 0,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,3 aus Wert 38.170,00 €
berücksichtigt -
Gegenstandswert: 38.170,00 €
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 1.215,60 €
Gegenstandswert: 21.288,00 €
1,0 Einigungsgebühr, gerichtliches Verfahren § 13 RVG, Nrn.
1003, 1000 VV RVG 742,00 €
Gegenstandswert: 712,00 €
1,5 Einigungsgebühr § 13 RVG, Nr. 1000 VV RVG 120,00 €
- Obergrenze § 15 Abs. 3 RVG 1,5 aus Wert 22.000,00 €
berücksichtigt -
Summe 3.394,50 €

Ich bin mir besonders uneinig über die Anrechnung der beiden Einigungsgebühren. Darf ich hier überhaupt die Obergrenze berücksichtigen? Wie würdet ihr das machen.
Vielen Dank

Lieben Gruß
T
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2

13.10.2015, 12:46

Nach Deinem Sachverhalt wäre die Abrechnung so richtig. Warum Du Dir Gedanken machst, ob eine Kürzung der EG überhaupt in Frage kommt, weiß ich nicht, da hier gar nichts gekürzt wird. Davon abgesehen, dass selbstverständlich die Höchstgrenze immer zu beachten ist. Hier fällt sie aber nicht ins Gewicht.
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leoniemaus5
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#3

14.10.2015, 11:34

Danke Anahid, ja manchmal stehe ich auf dem Schlauch ^.^
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