Abrechnung Antrag auf Abnahme der VA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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BBTB
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#1

08.10.2015, 15:13

Wir haben für einen Mandanten aus einem Versäumnisurteil vollstreckt. Für den ZV-Auftrag habe ich nun eine Rechnung über die 0,3 VG geschrieben. Nun wollte ich gerade auch eine Rechnung für den Antrag auf Abnahme der VA schreiben, da sehe ich, dass der GV uns mitgeteilt hatte, dass der Schuldner die VA bereits 2013 geleistet hat. Kann ich hier in dem Fall trotzdem eine 0,3 VG für den Antrag abrechnen? Ich bin leider bei ZV-Sachen überhaupt nicht fit :(
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Laska
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#2

09.10.2015, 06:49

Habt ihr die Erteilung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses beantragt? Dann ja. ;)
Liebe Grüße

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BBTB
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#3

09.10.2015, 09:52

Ja haben wir :) Danke :thx
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