Ermittlungsakte in Zivilsache abrechnen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Baptistine
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#1

05.10.2015, 09:49

Hallo zusammen,

habe eine Zivilsache wo ich einen KFA gemacht. Jetzt ist der KFA der Gegenseite gekommen und ich soll den +überprüfen.
Die Gegenseite hat eine Ermittlungsakte mit AZ: abc Js dfg nunmehr in der Zivilsache abgerechnet. Ist das so richtig? Hatte mich nämlich dagegen entschieden.

Ferner haben die nach neuem Recht abgerechnet. Wir haben zwar im Juli gedroht, unverzüglich Klage einzureichen, letztlich hat die Gegenseite jedoch zuerst geklagt und zwar im Oktober.
Demnach wäre ich der Meinung, auch meinen KFA zu korrigieren und nach neuem Recht abzurechnen.

Kann mir jemand helfen? :)
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#2

05.10.2015, 09:52

Meinst Du jetzt Kopiekosten der Ermittlungsakte?
Wenn diese zur angemessenen Sachbearbeitung der Zivilsache notwendig waren, würde ich sie auch anmelden.

Für altes oder neues Recht kommt es mal wieder auf die Auftragserteilung an. Hattet ihr im Juli (bei der "Drohung") schon unbedingten Klageauftrag oder nur wenn-er-jetzt-nicht-reagiert-klagen?
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Adora Belle
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#3

05.10.2015, 10:18

Wer hat denn nun geklagt? Auftrag für die Vertretung gegen die Klage der Gegenseite könnt Ihr ja frühestens im Oktober erhalten haben.
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JJJ
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#4

05.10.2015, 11:05

Wenn die Gegenseite im Oktober geklagt hat, dann könnt Ihr doch wirklich, wie Adora Belle schon geschrieben hat, erst den Auftrag zur Verteidigung gegen eben diese Klage frühestens im Oktober erhalten haben. Dann wäre ja klar, nach welchem Recht abgerechnet wird, oder? ;)
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Baptistine
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#5

05.10.2015, 11:09

Ja genau, Gegenseite hat im Oktober geklagt. Werde nach neuem Recht abrechnen, danke :D
Und ja, es ging um die Kopierkosten der Ermittlungsakte. Aber die werde ich dann auch abrechnen, denn sie waren wirklich notwendig.

Ich danke euch! =)
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