Einspruch gegen Versäumnisurteil, KR und KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sarilein1
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#1

01.10.2015, 13:57

Hallo,

ich bräuchte mal eure Hilfe bei der Abrechnung mit der RSV und dem anschließenden KFA.

Wir waren außergerichtlich tätig, haben dann Klage eingereicht, 1. Termin war im Juli diesen Jahres beim AG Düsseldorf (128 km einfache Strecke von uns entfernt)wir sind selbst gefahren, VU ist ergangen. Danach Einspruch durch den Beklagten eingelegt, 2. Termin war im September. Diesen haben wir durch einen Unterbevollmächtigten wahrnehmen lassen, Dieser hat die Aufrechterhaltung des VUs beantragt. AG Düsseldorf hat nun das Urteil geschickt, indem das VU aufrechterhalten bleibt. Kosten des Verfahrens sind dem Beklagten auferlegt worden.

Wie rechne ich nun mit der RSV ab?
Eine Kostenrechnung des UBV haben wir noch nicht erhalten.

Ich würde die Abrechnung mit der RSV wie folgt vornehmen, bin mir aber nicht sicher:

2300 VV RVG nach 2.400,00 EUR Streitwert
3100 VV RVG, selbiger Gegenstandswert
3105 VV RVG, "
+ Fahrtkosten
+ Abwesenheitsgeld
+ Auslagen
+ MwSt.
= Gesamtsumme

zusätzlich würde ich die Kostenrechnung des UBV mit der Bitte um Ausgleich übermitteln, sobald wir diese haben.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....stehe total auf dem Schlauch

Grüße Sarah
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icerose
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#2

01.10.2015, 14:14

Zunächst erstmal: Herzlich willkommen hier :wink1

Zu Deiner Frage: Fehlt in deiner Rechnung nicht noch eine Anrechnung? Ferner gibt es eine 1,2 TG Nr. 3104 (schau mal unter der 3105 ;) ).
Kfa genauso, allerding eventuell ohne Anrechnung (wenn GG 2300 durch Gegner gezahlt oder tituliert ist).

Liebe Grüße
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
sarilein1
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#3

01.10.2015, 14:28

Hallo,

vielen dank zunächst einmal für die freundliche Aufnahme und die schnelle Antwort.

Also müsste meine Rechnung an die RSV wie folgt aussehen:

Gegenstandswert: 2.400,00 €
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 261,30 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 261,30 €
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.400,00 € -130,65 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 241,20 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 46,80 €
Kfz-Benutzung am 14.07.2015 156,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden
Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 704,95 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 40,00 €
Zwischensumme netto 744,95 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 141,54 €
zu zahlender Betrag 886,49 €

Wie mache ich das mit den Kosten für den UBV, der den 2. Termin wahrgenommen hat? Wir haben ihn aufgefordert, uns die Rechnung zur Kostenfestsetzung zukommen zu lassen. Reiche ich die mit zur RSV ein, oder rechne ich intern bei uns mit diesem ab. Und wenn ja, wie mache ich das?

Bei dem VU, welches jetzt bei dem 2. Termin anerkannt wurde, waren die außergerichtlichen Gebühren mit drin. Dann müsste mein KFA wie die obige KR aussehen, nur dass ich noch zusätzlich die KR des UBV beifüge und die Kosten mit festsetzen lassen?

Sorry, für die vielen Fragen. Ich verstehe es einfach nicht....
Wir hatten bisher immer eine Kollegin die für die "schwierigen Kostenrechnungen zuständig war, aber die ist weg und ich muss mich irgendwie durchkämpfen. :kopfkratz

Danke schonmal fürs beantworten
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#4

01.10.2015, 16:46

so sieht deine Rechnung gut aus (die Beträge hab ich nicht nachgerechnet ;) ).
Ach mann, der UBV!!! :patsch Wenn der die 1,2 TG abrechnet, kannst du sie in deiner Rechnung nicht mehr ansetzen (die Gebühr entsteht ja nur einmal).

Zur Abrechnung des UBV und der RSV: hmmm, hab sowas selten bis gar nicht, daher kann ich dir nur sagen, wie ich es machen würde:
Sicher habt ihr eine Deckungszusage für die erste Instanz, also die Rechnung (Kopie) des UBV an die RSV senden und um direkten Ausgleich bitten. Falls die sich weigern, könnt ihr intern immer noch den UBV bezahlen und euch dann um die Erstattung durch wen auch immer streiten. Oder : Habt ihr Gebührenteilung vereinbart?
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#5

02.10.2015, 12:41

So ich habe mich durchgekämpft und jetzt Folgendes in Absprache mit meinem Chef gemacht.

Abrechnung mit RSV:
1,3 Geschäftsgebühr §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
0,65 Anrechnung gem. Vorbem. 3 IV VV RVG aus Wert 2.400,00 €
- Pauschale Nr. 7002 VV RVG in Höhe von 20,00 € bleibt bestehen -
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG
0,65 Verfahrensgebühr, Terminsvertretung, Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nrn. 3401, 3100 VV RVG
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG
Kfz-Benutzung am 14.07.2015 156,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG

Mit dem UBV werde ich intern wie folgt abrechnen:
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG
0,65 Verfahrensgebühr, Terminsvertretung, Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nrn. 3401, 3100 VV RVG
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nrn. 3402, 3104 VV RVG
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG
zu zahlender Betrag
: 2
= (hälftiger Rechnungsbetrag)

Und den Kostenfestsetzungsantrag werde ich ähnlich wie mit der RSV abrechnen, allerdings ohne die 0,65 Verfahrensgebühr für den UBV und dafür aber mit 2-fachen Reisekosten und 2 x Abwesenheitsgeld, da die Kosten des UBV die Reisekosten übersteigen.

Ich hoffe mal, dass alles so "durchgeht". ;)
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Liesel
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#6

02.10.2015, 12:55

Dann berichte mal zu gegebener Zeit. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das bei der RSV so nicht durchgeht.
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#7

02.10.2015, 12:56

könnte klappen. Kfa wird so durchgehen, die hätten sonst die UBV-Kosten gekürzt.
Allerdings hab ich nie in der Abrechnung intern mit dem UBV bei Gebührenteilung die 0,65 Gebühr drin. Mach ich da etwa was falsch??? :oops:
Das wäre ja richtig doof...
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#8

02.10.2015, 13:00

icerose hat geschrieben:Allerdings hab ich nie in der Abrechnung intern mit dem UBV bei Gebührenteilung die 0,65 Gebühr drin. Mach ich da etwa was falsch??? :oops:
Das wäre ja richtig doof...
Kommt auf die entsprechende Vereinbarung zwischen HBV und UBV an.
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#9

02.10.2015, 13:23

Ich habe mich bzgl. der internen Abrechnung mit dem UBV bei Google erkundigt und habe eine Seite terminsvertretung.de gefunden. Dort werden unter Arbeitshilfen > Auslegung von Vergütungsvereinbarungen einige Auswahlmöglichkeiten der UBV Beauftragung erläutert. Dort war ebenfalls eine Beispielrechnung angegeben. Diese habe ich verwendet und mein Chef ist damit einverstanden.
Da ich bisher sehr selten mit UBVs abgerechnet habe, kam mir diese Seite gelegen und ich habe die Gebührenteilung (hoffentlich) "verstanden". :lol:

Ich werde aber weiter berichten, ob alles so durchgegangen ist bei der RSV und dem KFA
Nadaa
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#10

02.10.2015, 14:11

Ich hätte da mal eine andere Frage... Wenn ihr das Verfahren doch gewonnen habt und die Kosten der Beklagtenseite aufgegeben wurde, warum rechnet ihr ggü der RSV ab? Dann müsstet ihr doch die von der RSV erstatteten Kosten wieder an die RSV zahlen wenn Gegner den Kfb zahlt?

Oder hab ich da jetzt ein Brett vorm Kopf?!
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur :pfeif
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