PHK und KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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DrückdenKnopf
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#1

29.09.2015, 15:11

Hallle,

kurze Frage:

Wir haben PKH bewilligt und bezahlt bekommen. Nun haben wir den Rechtsstreit gewonnen und wollen unsere Kosten anmelden. Muss das im KFA angegebenen werden oder wie genau läuft das dann?

Gruß & Danke
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Kurt Tucholsky (1890-1935)
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Liesel
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#2

29.09.2015, 15:29

Festsetzung nach 126 ZPO beantragen und im Antrag darauf hinweisen, dass die PKH-Vergütung zu beachten ist.
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