HILFE Problem bei Gebühren nach Vergleichsabschluss

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicilein
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#1

24.09.2015, 10:56

Hallöchen

Wir haben für unsere Mandanten einen Vergleich abgeschlossen mit dem Inhalt, dass ein Miteigentumsanteil an einer Immobilie veräußert werden soll. Nach diesem Vergleich hat mein Chef viele Gespräche mit dem Notar geführt und auch den Kaufvertrag mit ausgearbeitet bzw. geändert. Ferner hat er für unsere Mandanten (Erbengemeinschaft) den Notarvertrag als vollmachtloser Vertreter abgeschlossen und dafür sorgen müssen, dass die erforderlichen Genehmigungen unserer Mandantschaft bei dem Notar eingehen.

Wie rechne ich diese Tätigkeit, die nach dem Vergleichsabschluss erfolgt ist, ab?
Maddien
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#2

24.09.2015, 11:07

In welchem Rahmen wurde der Vergleich denn geschlossen? Außergerichtlich? Gerichtlich?
läuft...
:huch
Nicilein
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#3

24.09.2015, 11:09

Der Vergleich wurde gerichtlich geschlossen.
Nicilein
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#4

24.09.2015, 11:11

Der Miteigentumsanteil sollte laut dem Tenor des Vergleiches an den Beklagten zu 1) gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 20.000,00 € veräußert werden.
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#5

24.09.2015, 11:45

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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Nicilein
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#6

24.09.2015, 11:56

Ok Sorry erledigt
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Anahid
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#7

24.09.2015, 11:58

Auch wenn das Deinem Chef mit Sicherheit nicht schmecken wird, bin ich der Auffassung, dass es sich um eine Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung handelt, da hier ja quasi nur der Vergleich umgesetzt wird. Also 0,3 nach 3309 VV RVG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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