Hallo Ihr Lieben
kurze Frage:
Wir haben in Untervollmacht einen Mandanten vor dem AG vertreten. Vereinbart hatten die RA´e das Gebührenteilung erfolgen soll. Das heißt also, dass wir eine 0,65 Verfahrensgebühr und eine 0,6 Terminsgebühr aus dem Streitwert erhalten oder?
Abrechnung in Untervollmacht
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Kurt Tucholsky (1890-1935)
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Kommt auf die Vereinbarung an. Teilung aller angefallenen Gebühren oder Teilung der Gebühren eines Anwalts?
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Teilung aller anfallenden Gebühren - glaub ich.
Ich zitier mal fix
"Wir unterstellen dabei Gebührenteilung, wobei wir aus gegebenen Anlass ausdrücklich darauf hinweisen, hier Kraft der uns selbst erteilten Vollmacht für die durch uns als Hauptbevollmächtigte vertretene Partei zu handeln.
Bitte haben Sie Verständnis, dass zur Teilung die bei uns angefallenen Gebühren gelangen, also durch Ihre Mandatierung keine zusätzliche Kosten entstehen können, da wir solche von der Mandantschaft nicht erstattet bekommen…."
Ich zitier mal fix
"Wir unterstellen dabei Gebührenteilung, wobei wir aus gegebenen Anlass ausdrücklich darauf hinweisen, hier Kraft der uns selbst erteilten Vollmacht für die durch uns als Hauptbevollmächtigte vertretene Partei zu handeln.
Bitte haben Sie Verständnis, dass zur Teilung die bei uns angefallenen Gebühren gelangen, also durch Ihre Mandatierung keine zusätzliche Kosten entstehen können, da wir solche von der Mandantschaft nicht erstattet bekommen…."
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Kurt Tucholsky (1890-1935)
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Nee, da steht doch ausdrücklich, dass nur die Gebühren für den HBV anfallen sollen. Dein Vorschlag (1,3 VG + 1,2 TG) : 2 stimmt also.
- DrückdenKnopf
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Vielen Dank.
Einen schönen Feierabend und ein angenehmes Wochenende
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Die Postpauschale wird ebenfalls halbiert? So hat es uns die Gegenseite mitgeteilt. Das hab ich noch nie. Jetzt hab ich es ja auf dem Schirm
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Bisher hab ich die Postpauschale noch nie geteilt. Sonst hätte in der Vereinbarung auch eher "Gebühren- und Auslagenteilung" stehen sollen oder?
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Der UBV soll keine Postpauschale erhalten? Das würde ich als UBV aber auch nicht einsehen.
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Nicht keine sondern "nur" die Hälfte.
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