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Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 18:52
von Tripsdrille_2
Folgender Fall: Urteil des AG lautet bezüglich der Kosten "Der Kläger trägt 70 % der Kosten, der Beklagte 30 %". Wie sieht denn dann der Antrag im KFA praktisch aus? Hatte bisher immer nur Fälle, in denen voll liquidiert werden konnte. Bisher habe ich dann einfach beantragt, die erstattungsfähigen Kosten der beigeschlossenen Kostennote gegen den Gegner festzusetzen. Hier muss ich ja aber eine Ausgleichung beantragen, oder? Keine Ahnung, wie da der Antrag lauten müsste.

:thx

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 18:56
von Sonnenkind
Einfach Kostenausgleichung nach § 106 beantragen. Zinsanspruch nur aufnehmen, wenn Quote zu euren Gunsten.

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 18:59
von tiko73
Einfach ganz normal alle Kosten zur Ausgleichung anmelden. Die Quotelung macht dann der Rpfl.

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Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 19:03
von Tripsdrille_2
Müsste der Antrag dann heißen "...beantragen wir die Ausgleichung der nachstehenden Kosten"?

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 19:04
von Sonnenkind
Genau. Du kannst noch dazuschreiben gem. § 106 ZPO.

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 19:05
von Maddien
"...melden wir für den Kläger/Beklagten nachstehend berechnete Kosten zur Ausgleichung und anschließenden Festsetzung an. Es wird beantragt, die festgesetzten Kosten von Eingang dieses Antrages an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen und dem Kläger/Beklagten eine vollstreckbare AUsfertigung des Festsetzungsbeschlusses zu erteilen. Eventuell weiter gezahlte Gerichtskosten bitten wir hinzuzusetzen."

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 19:24
von Sonnenkind
Du arbeitest doch mit Advoware. Da ist doch eine Vorlage für so etwas hinterlegt. :kopfkratz

Re: Frage zur Kostenfestsetzung bei Quote

Verfasst: 10.09.2015, 19:35
von Jupp03/11
Tripsdrille_2 hat geschrieben:Folgender Fall: Urteil des AG lautet bezüglich der Kosten "Der Kläger trägt 70 % der Kosten, der Beklagte 30 %". Wie sieht denn dann der Antrag im KFA praktisch aus? Hatte bisher immer nur Fälle, in denen voll liquidiert werden konnte. Bisher habe ich dann einfach beantragt, die erstattungsfähigen Kosten der beigeschlossenen Kostennote gegen den Gegner festzusetzen. Hier muss ich ja aber eine Ausgleichung beantragen, oder? Keine Ahnung, wie da der Antrag lauten müsste.

:thx
Wen vertretet ihr überhaupt?