KfA beantragen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Karin N.
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#1

07.09.2015, 11:14

Hallo,

ich habe schon länger keinen KfA mehr beantragt und wollte mal fragen ob mein Gedankengang richtig ist.
Der Rechtsstreit endete mit einem Urteil. Mein Chef war aufgrund eines GT den ganzen Tag abwesend. Kann ich wie folgt abrechnen?

Vefahrensbeühr Nr. 3100
Terminsgebühr Nr. 3104
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002
Reisekosten in voller Höhe Nr. 7004
Tage- und Abwesenheitsgeld Nr. 7005
Zwischensumme
USt Nr. 7008
zzgl. Gerichtskosten
zzgl. Zeugenauslagen
Endsumme
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#2

07.09.2015, 11:21

Wie weit war der Gerichtstermin von Eurem Kanzleisitz entfernt?

An und für sich ist die Abrechnung richtig. Unter Umständen moniert die Gegenseite aber, dass ihr da einen Korrespondenzanwalt hättet nehmen können, wenn der Termin zu weit weg ist. Ich würde mal kucken, wie hoch die fiktiven Reisekosten sind. Das wurde hier schon öfter thematisiert, z. B. hier: http://www.foreno.de/rvg-bis-31-7-2013- ... n#p1833180
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

07.09.2015, 11:28

Den Hinweis wegen der Reisekosten wollte ich gerade tippen... ;)

Ansonsten sehe ich keinen Korrekturbedarf. Was man noch überlegen könnte, ob man weitere Auslagen der Partei nach dem JVEG in Ansatz bringen kann. Aber das wäre dann - aus meiner Sicht - nur "die Kür".
Karin N.
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#4

07.09.2015, 11:35

Ok, danke schön.
Der Termin war in Süddeutschland und wir sitzen in Norddeutschland.
Ich mache den KfA dann so fertig.

:thx :thx
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#5

07.09.2015, 11:53

Wenn sich die RA-Kanzlei am Wohnort der Partei befindet, gibt es die vollen Reisekosten, egal wie groß die Entfernung ist. Dann ist nix mit Verweis auf einen Korrespondenzanwalt.
~ Grüßle ~
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