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Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 12:47
von Rehlein87
Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der ich gerade nicht weiter weiß:
Wir haben einen KFB bekommen über die Kosten 1. u. 2. Instanz. In der 2. Instanz hat sich jedoch ein neuer RA für die Gegenseite bestellt.
An wen soll ich dann jetzt die Zahlungsaufforderung für den KFB richten? Ich würde ja sagen, an den RA der 2. Instanz, weil dieser ja jetzt die Gegenseite vertritt.
Nach einigen Recherchen bin ich jedoch darauf gestoßen, dass man hier den Prozessbevollmächtigten der 1. Instanz zur Zahlung auffordern muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn so einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
:thx

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 12:51
von Maddien
Zahlungsaufforderung? Machst Du eine Vollstreckungsandrohung? Das ist ohnehin eine neue Angelegenheit und daher nicht zwingend an den Vertreter zu richten. Üblicherweise machen wir es dann so, dass die Vollstreckungsandrohung an den Gegner gerichtet und den gegnerischen Kollegen zur Kenntnis übermittelt wird.

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 12:53
von Rehlein87
Ja ich meinte auch Vollstreckungsandrohung. Wir schicken diese immer an den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite.

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 12:56
von Maddien
Hm. Dass es da eine Verpflichtung zur Übersendung an den Vertreter aus der ersten Instanz gäbe, wäre mir neu. Gegenüber Euch und dem Gericht ist zuletzt ja vermutlich der aus der zweiten Instanz bevollmächtigt gewesen, sodass dieser meine erste Wahl wäre.

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 12:59
von Rehlein87
Ja das hätte ich jetzt auch gesagt, wäre zumindest logischer. ;)

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 13:42
von Rechtsfachwirt
"Nach einigen Recherchen bin ich jedoch darauf gestoßen, dass man hier den Prozessbevollmächtigten der 1. Instanz zur Zahlung auffordern muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn so einen Fall hatte ich bisher noch nicht."

Könntest Du, Rehlein87, vielleicht die entsprechende Fundstelle benennen? Wir hatten glücklicherweise zwar bisher nur Schuldner, die gezahlt haben, richten unsere Zahlungsaufforderungen aber immer an die Prozessvertreter. In einem solchen Fall hätte ich wohl auch spontan den neuesten Prozessvertreter (oder eben den Schuldner direkt) angeschrieben.

(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 13:46
von Liesel
Rechtsfachwirt hat geschrieben:(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)
Oben rechts im entsprechenden Beitrag. ;)

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 13:51
von Rechtsfachwirt
Liesel hat geschrieben:
Rechtsfachwirt hat geschrieben:(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)
Oben rechts im entsprechenden Beitrag. ;)
Ach so, ja. Die rote Schrift ist aber auch so leicht zu übersehen... :patsch

Vielen herzlichen Dank, Liesel!

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 15:45
von Rehlein87
Hallo Rechtsfachwirt,
die genaue Fundstelle weiß ich leider jetzt nicht mehr genau. Hab mich nur ein bisschen im Internet schlau gemacht und das dann wohl irgendwo gelesen.
LG

Re: Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Verfasst: 04.09.2015, 15:50
von Anahid
Ich fordere grundsätzlich über den letzten Prozessbevollmächtigten zur Zahlung auf (wenn ich denn überhaupt mal so nett bin, diesen Vorschritt noch zu machen :teufel ).