Kosten KFB 1. u. 2. Instanz

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Rehlein87

#1

04.09.2015, 12:47

Hallo ihr Lieben,
ich habe hier eine Akte vorliegen, bei der ich gerade nicht weiter weiß:
Wir haben einen KFB bekommen über die Kosten 1. u. 2. Instanz. In der 2. Instanz hat sich jedoch ein neuer RA für die Gegenseite bestellt.
An wen soll ich dann jetzt die Zahlungsaufforderung für den KFB richten? Ich würde ja sagen, an den RA der 2. Instanz, weil dieser ja jetzt die Gegenseite vertritt.
Nach einigen Recherchen bin ich jedoch darauf gestoßen, dass man hier den Prozessbevollmächtigten der 1. Instanz zur Zahlung auffordern muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn so einen Fall hatte ich bisher noch nicht.
:thx
Maddien
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#2

04.09.2015, 12:51

Zahlungsaufforderung? Machst Du eine Vollstreckungsandrohung? Das ist ohnehin eine neue Angelegenheit und daher nicht zwingend an den Vertreter zu richten. Üblicherweise machen wir es dann so, dass die Vollstreckungsandrohung an den Gegner gerichtet und den gegnerischen Kollegen zur Kenntnis übermittelt wird.
läuft...
:huch
Rehlein87

#3

04.09.2015, 12:53

Ja ich meinte auch Vollstreckungsandrohung. Wir schicken diese immer an den Prozessbevollmächtigten der Gegenseite.
Maddien
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#4

04.09.2015, 12:56

Hm. Dass es da eine Verpflichtung zur Übersendung an den Vertreter aus der ersten Instanz gäbe, wäre mir neu. Gegenüber Euch und dem Gericht ist zuletzt ja vermutlich der aus der zweiten Instanz bevollmächtigt gewesen, sodass dieser meine erste Wahl wäre.
läuft...
:huch
Rehlein87

#5

04.09.2015, 12:59

Ja das hätte ich jetzt auch gesagt, wäre zumindest logischer. ;)
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#6

04.09.2015, 13:42

"Nach einigen Recherchen bin ich jedoch darauf gestoßen, dass man hier den Prozessbevollmächtigten der 1. Instanz zur Zahlung auffordern muss.
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, denn so einen Fall hatte ich bisher noch nicht."

Könntest Du, Rehlein87, vielleicht die entsprechende Fundstelle benennen? Wir hatten glücklicherweise zwar bisher nur Schuldner, die gezahlt haben, richten unsere Zahlungsaufforderungen aber immer an die Prozessvertreter. In einem solchen Fall hätte ich wohl auch spontan den neuesten Prozessvertreter (oder eben den Schuldner direkt) angeschrieben.

(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)
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Liesel
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#7

04.09.2015, 13:46

Rechtsfachwirt hat geschrieben:(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)
Oben rechts im entsprechenden Beitrag. ;)
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#8

04.09.2015, 13:51

Liesel hat geschrieben:
Rechtsfachwirt hat geschrieben:(Der Text in Anführungszeichen soll nur als Zitathervorhebung dienen, nachdem ich diese Funktion bisher nicht entdecken konnte... :nachdenk)
Oben rechts im entsprechenden Beitrag. ;)
Ach so, ja. Die rote Schrift ist aber auch so leicht zu übersehen... :patsch

Vielen herzlichen Dank, Liesel!
Rehlein87

#9

04.09.2015, 15:45

Hallo Rechtsfachwirt,
die genaue Fundstelle weiß ich leider jetzt nicht mehr genau. Hab mich nur ein bisschen im Internet schlau gemacht und das dann wohl irgendwo gelesen.
LG
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#10

04.09.2015, 15:50

Ich fordere grundsätzlich über den letzten Prozessbevollmächtigten zur Zahlung auf (wenn ich denn überhaupt mal so nett bin, diesen Vorschritt noch zu machen :teufel ).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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