Hallo!
Unser Mdt hat vor dem ArG ein Urteil erwirkt.
Sein ehemaliger Arbeitgeber zahlte hierauf nicht.
ZV haben wir eingeleitet.
Die Hauptforderung wurde sodann vom Arbeitgeber beglichen, nicht aber die RA-Gebühren für die ZV, mit dem HInweis, dass in arbeitsrechtlichen Verfahren jede Partei ihre Gebühren selbst trägt.
Ok. Aber hier handelt es sich um ZV in meinen Augen. Da trägt der Schuldner die Kosten.
Täusche ich mich?
RA-Gebühren ZV - aus arbeitsrechtlichem Titel
- M.arinchen
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- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nein, Du täuschst Dich nicht. Nur in der I. Instanz arbeitsgerichtlicher Sachen gibt es keine Kostenerstattung. ZV-Gebühren sind selbstverständlich zu erstatten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- M.arinchen
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Herzlichen Dank!
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