KFA, Beitritt des 2. Schuldners
Verfasst: 31.08.2015, 15:00
Hallo,
ich habe hier eine Sache, bei der wir die beiden Schuldner zuerst außergerichtliche angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert haben.
Da keine Reaktion erfolgte, habe ich auch die Mahnbescheide beantragt, gegen diese wurde Widerspruch von beiden Schuldnern eingelegt.
Danach erfolgte die Anspruchsbegründung, allerdings ist dazu zu sagen, dass für den Gegner das LG Berlin zuständig war und für die Gegnerin das LG Lübeck, was mein Chef aber unbeachtet ließ und in der Anspruchsbegründung beide als Gesamtschuldner rein nahm.
Das LG Berlin erklärte, dass die Klage gegen nur gegen den Schuldner anhängig ist, aber nicht gegen die Beklagte, da hier ja das LG Lübeck zuständig wäre.
Daraufhin haben wir auch die Anspruchsbegründung beim LG Lübeck eingereicht.
In der Akte des Beklagten wurde ein Termin anberaumt, in dem dann auch für beide Schuldner ein Vergleich geschlossen wurde. (also unter Beitritt der Frau ....)
Dies wurde dann wiederum dem LG Lübeck mitgeteilt und die Erledigungserklärung erfolgte beidseitig, mit Übersendung des Vergleichs aus dem Prozess beim LG Berlin.
Nun ist meine Frage, wie ich die Akten richtig abrechne und welche Kosten ich festsetzen lassen kann.
Es war zuerst auch nur eine Akte bei uns, als wir aber die Anspruchsbegründung gegenüber dem LG Lübeck eingereicht haben, haben wir zwei Akten daraus gemacht.
Ich würde es so abrechnen:
1. Akte
1,3 2300 nach 20.474,89 €
1,0 3305 nach 20.747,89 €
1,3 3100 nach 20.474,89 €
1,2 3104 nach 20.474,89 €
1,0 1003 nach 20.474,89 €
und die 2. Akte
1,3 2300 nach 20.747,89 €
1,0 3305 nach 20.747.89 €
1,3 3100 nach 20.747,89 €
Ist das wirklich so richtig?
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen würde!
ich habe hier eine Sache, bei der wir die beiden Schuldner zuerst außergerichtliche angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert haben.
Da keine Reaktion erfolgte, habe ich auch die Mahnbescheide beantragt, gegen diese wurde Widerspruch von beiden Schuldnern eingelegt.
Danach erfolgte die Anspruchsbegründung, allerdings ist dazu zu sagen, dass für den Gegner das LG Berlin zuständig war und für die Gegnerin das LG Lübeck, was mein Chef aber unbeachtet ließ und in der Anspruchsbegründung beide als Gesamtschuldner rein nahm.
Das LG Berlin erklärte, dass die Klage gegen nur gegen den Schuldner anhängig ist, aber nicht gegen die Beklagte, da hier ja das LG Lübeck zuständig wäre.
Daraufhin haben wir auch die Anspruchsbegründung beim LG Lübeck eingereicht.
In der Akte des Beklagten wurde ein Termin anberaumt, in dem dann auch für beide Schuldner ein Vergleich geschlossen wurde. (also unter Beitritt der Frau ....)
Dies wurde dann wiederum dem LG Lübeck mitgeteilt und die Erledigungserklärung erfolgte beidseitig, mit Übersendung des Vergleichs aus dem Prozess beim LG Berlin.
Nun ist meine Frage, wie ich die Akten richtig abrechne und welche Kosten ich festsetzen lassen kann.
Es war zuerst auch nur eine Akte bei uns, als wir aber die Anspruchsbegründung gegenüber dem LG Lübeck eingereicht haben, haben wir zwei Akten daraus gemacht.
Ich würde es so abrechnen:
1. Akte
1,3 2300 nach 20.474,89 €
1,0 3305 nach 20.747,89 €
1,3 3100 nach 20.474,89 €
1,2 3104 nach 20.474,89 €
1,0 1003 nach 20.474,89 €
und die 2. Akte
1,3 2300 nach 20.747,89 €
1,0 3305 nach 20.747.89 €
1,3 3100 nach 20.747,89 €
Ist das wirklich so richtig?
Es wäre toll, wenn mir jemand helfen würde!