Hallo,
wir haben in einer Owi-Angelegenheit beantragt, den Gerichtstermin aufzuheben und im Dezernatswege zu entscheiden, da das zuständige Gericht zu weit entfernt war.
Nun ist meine Frage, ob trotzdem die Terminsgebühr entstanden ist, da wir selbst beantragt haben im Dezernatswege zu entscheiden?
Ich hoffe, dass mit jemand helfen kann.
Owi Entscheid. im Dezernatsweg beantragt trotzdem Terminsgeb
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Eine TG erhältst Du da nicht. Aber eine Befriedungsgebühr sollte gegeben sein. http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/ ... 04_380.htm
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Nein, im Teil 5 gibt es keine fiktiven TGen. Dafür gibt es aber die 5115 Abs.1 Ziffer 5.