Hallo Ihr Lieben,
heute ist wieder so ein typischer Freitag: Eben kommt die Post und ich stutze ...
Unser Gegner hatte ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit gegen einen Sachverständigen eingereicht. Mit Beschluss hat das LG dies zurückgewiesen. Hiergegen hat der Gegner sofortige Beschwerde eingelegt, der das LG nicht abgeholfen, sondern es dem KGals Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt hat. Hier haben wir dann auch einen umfangreichen Schriftsatz eingereicht. Nun ist der Beschluss des KG da, dass die sofortige Beschwerde und der PKH-Antrag für das Beschwerdeverfahren zurückgewiesen werden. Der Gegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Im ersten Moment wollte ich eine 0,5 Gebühr nach 3500 geltend machen, aber dann habe ich am Ende des Beschlusses gelesen, dass die Kostenentscheidung aus § 97 Abs. 1 ZPO folgt - ein Blick ins Gesetz: Rechtsmittelkosten. Und was kann ich jetzt geltend machen; 1,6 gem. 3200? Diese Gebühr besteht doch dann auch neben der 1,6 Verfahrensgebühr, wenn das eigentliche Verfahren in die Berufung gehen sollte?
Oh - wie ich Freitage liebe ...
Beschwerde Ablehnung Sachverständiger
- Liesel
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Das Beschwerdeverfahren wird nach 3500 abgerechnet.
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- Anahid
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Weil auch eine Beschwerde ein Rechtsmittel ist.Manuela1 hat geschrieben:Danke Liesel, aber warum heißt es: "Die Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO"?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Rechtsbehelf = selbe Instanz entscheidet
Rechtsmittel = übergeordnete Instanz entscheidet (ggf. nach Abhilfebefugnis)
sofortige Beschwerde = Abhilfebefugnis, dann ggf. höhere Instanz = Rechtsmittel
Lass Dich von den Formulierungen nicht verwirren. 3500 ist als Auffangvorschrift für alle nicht gesondert geregelten Beschwerden schon richtig
Rechtsmittel = übergeordnete Instanz entscheidet (ggf. nach Abhilfebefugnis)
sofortige Beschwerde = Abhilfebefugnis, dann ggf. höhere Instanz = Rechtsmittel
Lass Dich von den Formulierungen nicht verwirren. 3500 ist als Auffangvorschrift für alle nicht gesondert geregelten Beschwerden schon richtig
läuft...