Hallo folgende Frage,
wir habe eine Sache vom bald ein GT stattfindet..allerdings 450 km entfernt...
Wenn wir einen TV beauftragen bekommt er dann die 0,65 und 1,2
und wir dann nur die 1,3 ?
Wo ist das geregelt?
Danke
Terminsvertreter
- ReNo-Inso 91
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Sorry, für die blöde Antwort. Aber die kommt mir dazu einfach spontan in den Sinn: im RVGReNo-Inso 91 hat geschrieben:Wo ist das geregelt?
Nummer 3401 und 3402 RVG. Bei Euch kann eine TG nur dann entstehen, wenn Ihr am Termin teilnehmt (siehe jedwede Kommentierung zu Nr. 3104 VV RVG).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- ReNo-Inso 91
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Klar RVG..
meine ist es den richtig das wir die 1,3 bekommen und der TV 0,65 und 1,2 oder müssen wir dann die 0,65 bei uns abziehen...machen nie was mit TV deswegen weis ich jetzt nicht ganz genau wie das mit den Kosten laufen soll und was wir dann verdienen?
meine ist es den richtig das wir die 1,3 bekommen und der TV 0,65 und 1,2 oder müssen wir dann die 0,65 bei uns abziehen...machen nie was mit TV deswegen weis ich jetzt nicht ganz genau wie das mit den Kosten laufen soll und was wir dann verdienen?
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Wenn ihr als Prozessbevollmächtigte einen Terminsvertreter zu einem Gerichtstermin schickt, entsteht die Verfahrensgebühr natürlich nichtsdestotrotz in voller Höhe bei euch. Der Terminsvertreter erhält dann zusätzlich zu den Gebühren für den Termin die Hälfte der euch zustehenden Verfahrensgebühr.
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So dachte ich es auch..
Chef will einen genauen Nachwies wo das genau so steht...glaubt mir sonst nicht
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ReNo-Inso 91 hat geschrieben:So dachte ich es auch..
Chef will einen genauen Nachwies wo das genau so steht...glaubt mir sonst nicht
Oder sollen wir jetzt für Dich nachschlagen und die Fundestelle liefern?3401 und 3402 RVG
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Das habe ich ihm ja gezeigt...aber da steht nicht dass er trotzdem eine 1,3 bekommt...
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Er ist ja auch nicht der Terminsvertreter, er ist und bleibt der Hauptbevollmächtigte und kriegt die GEbühren nach 3100 VV RVG.
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- ReNo-Inso 91
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Versuche es erneut zu erklären...
Trotzdem Danke
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Nach RVG bekommt er die Terminsgebühr 1,2 (3402) definitiv. Auch die hälfte der Verfahrensgebühr 0,65 (3401) wird er bekommen, da er nur Terminsvertreter und kein Prozessbevollmächtigter ist.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte.
Liebe Grüße
Kevin
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Kevin