Streitwertfrage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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dasydasy
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#1

19.08.2015, 16:51

Hallo Allerseits,

habe hier ein Vergleich mit Streitwertentscheidung liegen, allerdings irritiert diese mich gerade. Dort steht buchstäblich geschrieben: Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:
Streitwert 1.300
Vergleichswert 2.000

Ich soll nun abrechnen, rechne ich nun

3100 aus 1.300
3104 aus 1.300 und die
1003 aus 2000

ODER rechne ich die Streitwerte zusammen also dann alles aus 3.300 €..... ? :patsch
Maddien
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#2

19.08.2015, 16:53

VG 3100 1,3 1300
VG 3101 0,8 700
TG 3104 2000
EG 1003, 1000 1,0 1300
EG 1000 1,5 700

Anrechnungsprüfung nicht vergessen :)
Zuletzt geändert von Maddien am 19.08.2015, 16:54, insgesamt 2-mal geändert.
läuft...
:huch
tiko73

#3

19.08.2015, 16:53

Bitte mal die Suche mit dem Stichwort "Mehrvergleich" bemühen. Da wirst du jede Menge dazu finden.
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#4

19.08.2015, 16:54

Das ist eine Abrechnung mit Vergleichsmehrwert (Mehrvergleich). Wenn Du noch Azubi bist, musst Du Dir das mal in Ruhe erklären lassen oder anlesen. Hier im Forum gibt es hunderte Threads dazu.
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#5

19.08.2015, 16:54

Mehrvergleich
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dasydasy
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#6

19.08.2015, 17:37

Ja ich werde mir das morgen mal erklären lassen, in der Schule hatte ich dies bisher noch nicht. Verstehe nämlich nicht wieso ich jetzt auch noch eine 1,5 Einigungsgebühr nehmen soll
Maddien
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#7

19.08.2015, 17:44

Ansonsten gerne Fragen per PN - das kriegen wir schon geklärt :)
läuft...
:huch
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