Rechnung bei 5 Mandanten

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Bellinda
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#1

14.08.2015, 12:42

Hallo ihr Lieben!

Ich habe hier eine Akte, in der wir 5 Mandanten vertreten haben (Eheleute + 3). Gebührentechnisch gibt es kein Problem, allerdings bei der Rechnungserstellung. Mein Chef möchte eine Rechnung und dann vermerken, wer was zu zahlen hat (wenn ich das richtig verstanden habe ist Hintergrund, dass die Mdten dann Gesamtschuldner sind und wir nur aufgeben, wer im Innenverhältnis was zu zahlen hat).

Meine Frage: Wie schreibe ich die Rechnung jetzt? Als Empfänger muss ich dann ja alle 5 Mandanten angeben. Also quasi so:

1. Eheleute XY, Adresse
2. Frau xy, Adresse
3.
4.
5.


Rechnung

3100 Verfahrensgebühr
3104 TG
1008
7002
netto
ust
brutto

Wie kann ich denn jetzt in die Rechnung aufnehmen, wer was zu zahlen hat? Ich hoffe mir kann einer helfen, habe echt keine Ahnung. :patsch
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Anahid
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#2

14.08.2015, 12:50

Am gerechtesten ist es, durch 5 zu teilen. Ich würde darunter schreiben: Für den Ausgleich dieser Rechnung haften Sie als Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis sind von Ihnen auf diese Rechnung ...... € zu zahlen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

14.08.2015, 12:56

Ich hatte so einen Fall auch schon mal. Wir haben alle Adressaten in die Rechnung aufgenommen und dann im Anschreiben separat geschrieben, wer was zu zahlen hat. Wir haben aber die Rechnung nur an eine Person im Original geschickt, damit die Rechnung nicht mehrfach rumschwirrt. Fand ich selbst ein wenig umständlich.

Ich würde eigentlich nur unter die Rechnung einen Satz reinschreiben - wenn die alle den gleichen Teil zahlen müssen -, dass jeder 1/5 zu zahlen hat, was sich auf den Betrag X beläuft. Dann würde ich im Anschreiben evtl. nochmal darauf hinweisen.
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Bellinda
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#4

17.08.2015, 10:29

Vielen Dank für eure Antworten und einen schönen Wochenstart! :thx :wink2
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#5

14.06.2016, 13:48

Hallo,

ich habe zu dem Thema auch eine Frage. Wir haben einen Rechtsstreit mit einem Kläger und zwei Beklagten (Gesamtschuldner), bei dem wir uns zunächst nur für den Beklagten zu 1) bestellt haben. Wir haben die Verfahrensgebühr abgerechnet und erhalten. Jetzt möchte der Beklagte zu 2) auch von uns vertreten werden und wissen, welche Kosten auf ihn zukommen. Ich glaube zu wissen, wie viel wir in dem Verfahren insgesamt verdienen dürfen:

Gegenstandswert: 600.000,00 €
1,6 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG - 5.620,80 €
- Gebührenerhöhung Nr. 1008 VV RVG um 0,3 wegen 2 Auftraggebern -
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG - 20,00 €
Zwischensumme netto - 5.640,80 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG - 1.071,75 €
Gesamtbetrag - 6.712,55 €

Der Beklagte zu 1) hat seine Rechnung schon bezahlt, 5.458,41 € (1,3 VG + PTE + USt.).

Im RVG für Anfänger (17. Aufl., S. 131, Rn. 113) habe ich dann gelesen: „Hat der Auftraggeber des Rechtsanwalts also die Gebühren und Auslagen bereits an den Rechtsanwalt gezahlt, die entstanden wären, wenn er den Rechtsanwalt alleine beauftragt hätte, so haftet er nicht mehr für die Erhöhungen nach Nr. 1008 VV RVG, die dadurch entstanden sind, dass der Rechtsanwalt in der Angelegenheit mehrere Auftraggeber vertreten hatte.“

Bedeutet das, dass der Beklagte zu 2) dann nur die Erhöhungsgebühr zahlen muss? Kann das so wirklich richtig sein?! Und wie müsste die Rechnung an den Beklagten zu 2) aussehen? Ich müsste doch dann die Rechnung an den Beklagten zu 1) stornieren und zwei neue für beide fertigen?!

:oops:
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Anahid
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#6

14.06.2016, 17:32

Vorausgesezt, dass wirklich nur die obigen Gebühren anfallen werden, dann müsste der Beklagte zu 2 50 % dieser Gebühren zahlen. Erfolgt die Zahlung, machst Du folgende Rechnung für den Beklagten zu 1) auf:

Gesamtbetrag 6.712,55 €
Sie haben gezahlt 5.458,41 €
verbleibende Gebührenforderung: xxx (hab jetzt keine Lust zu rechnen)

Der Beklagte zu 2) hat an uns xxxx € gezahlt. Nach Abzug der verbleibenden Gebührenforderung verbleibt ein Guthaben zu Ihren Gunsten in Höhe von ..... (Der Betrag wäre dann an den Beklagten zu 1) zu erstatten.)
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#7

15.06.2016, 10:43

Ok, super, ich danke Dir!

Es wird höchstwahrscheinlich noch eine Terminsgebühr anfallen, aber die würde ich dann zu gegebener Zeit einfach durch 2 teilen. :nachdenk Also:

1,2 TG aus 600.000,00 €
Ihr Anteil: ... € (0,6 aus 600.000,00 €)
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#8

15.06.2016, 10:53

Richtig. Aber da musst Du dann drauf aufmerksam machen, dass jeder für den Ausgleich der vollen Gebühr haftet. ;)
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