Berufung (Kostenrechnung)
Verfasst: 13.08.2015, 10:52
Hallo Ihr Lieben,
Ich soll in einer Zivilsache die Kostenrechnung erstellen. Wir hatten Berufung in dieser Sache eingelegt und dann die Berufung wieder zurückgenommen. Jetzt haben wir den Beschluss bekommen und auch Gegenstandswert für die Berufung. In meinem Beschluss steht ...Die Zurücknahme der Berufung hat für die Klägerin den Verlust des eingelegten Rechtsmitelns und die Verpflichtung zur Folge, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. Meine Frage ist, ob wir trotz dessen eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 nehmen können oder nur die 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3101????
Vielen Dank im Voraus.
Ich soll in einer Zivilsache die Kostenrechnung erstellen. Wir hatten Berufung in dieser Sache eingelegt und dann die Berufung wieder zurückgenommen. Jetzt haben wir den Beschluss bekommen und auch Gegenstandswert für die Berufung. In meinem Beschluss steht ...Die Zurücknahme der Berufung hat für die Klägerin den Verlust des eingelegten Rechtsmitelns und die Verpflichtung zur Folge, die durch das Rechtsmittel entstandenen Kosten zu tragen. Meine Frage ist, ob wir trotz dessen eine 1,6 Verfahrensgebühr Nr. 3200 nehmen können oder nur die 1,1 Verfahrensgebühr Nr. 3101????
Vielen Dank im Voraus.