Hi
ich hab hier eine Abrechnung und möchte nur sichergehen das die richtig ist:
Wir haben Widerspruch gegen einen MB beantragt, woraufhin das ganze ins streitige Verfahren übergegangen ist. In diesem hat der Antragsteller des MB den Mahnantrag zurückgenommen. Nun die Kosten:
Streitwert: 2.043,47 €
0,8 VG Nr. 3101 160,80 €
- Anrechnung gem. Vorbemerkung 3 IV. -100,50 €
restliche VG 60,30 €
Post. ect.
Das wäre das so korrekt?
Kostennote
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Die Basis einer gesunden Ordnung ist ein großer Papierkorb.
Kurt Tucholsky (1890-1935)
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Wenn Du die Widerspruchsgebühr mit in die Rechnung reinnimmst, die Du ja auch anrechnest, dann passt das, wenn die Gegenseite den Anspruch nicht begründet hat, sondern direkt den Mahnantrag zurückgenommen hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Eine Begründung ist von der Gegenseite nicht erfolgt. Danke
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In der Prozessvollmacht steht lediglich "Mahnverfahren". Also genau genommen nur für das Mahnverfahren. Nachdem mein Chef dann Widerspruch eingelegt hat, hat er beantragt die Sache für das streitige Verfahren an das zuständige Amtsgericht abzugeben.
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Ihr habt die Abgabe ans streitige Gericht beantragt? Warum?
Das kann am Ende aber als konkludent erteilter Auftrag gesehen werden. Wenn das so ist, dann kannst du so abrechnen:
0,5 nach 3307
Pte usw.
0,8 nach 3101
- 0,5 nach 3307
Pte (aus der Gebühr vor der Anrechnung)
Zws + 19 %.
Liebe Grüße
Das kann am Ende aber als konkludent erteilter Auftrag gesehen werden. Wenn das so ist, dann kannst du so abrechnen:
0,5 nach 3307
Pte usw.
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Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück
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Mein Chef möchte so dann immer die Kosten festsetzen lassen.
Ich muss kurz nachfragen: Pte ist die Postpauschale?
Ich muss kurz nachfragen: Pte ist die Postpauschale?
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achso, na geht ja auch. Das unterstellt aber förmlich den konkludent erteilten Auftrag, da er mit dem Mdt sicher über die Kostenerstattung spricht.
ja, das ist meine Abkürzung für Post- und Telekommunikationspauschale (da gibt´s ja viele Abkürzungen).
LG
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