Allen einen schönen Sonntagabend!
Wir waren erst außergerichtlich und dann gerichtlich vor dem LG tätig. I. Instanz wurde "gewonnen". Die Gegenseite hat Berufung eingelegt. Wir haben beantragt diese abzuweisen. Dann hat Mandant die Sache beenden wollen.
Wenn ich jetzt abrechne, rechne ich außergerichtlich und gerichtlich ab. Kann ich noch etwas für das Berufungsverfahren abrechnen?
Herzlichen Dank für eure Hife!
I. Instanz - Berufung - Abrechnung
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)