KFA: Reisekosten und Parteiauslagen § 104 ZPO

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Lori79
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#11

16.11.2020, 12:29

Nachtrag: Habe gerade gesehen, dass die gegnerische Partei ein Tag vorher hingefahren ist und dort übernachtet hat. (Vielleicht deswegen 10 Stunden Verdienstausfall? ) Aber es wurden keine Übernachtungskosten geltend gemacht. Wäre er mit dem Flug, hätte er nicht so viel Verdienstausfall.
Hm
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#12

16.11.2020, 13:15

Ordne mal bitte, für wen welche Kosten angemeldet wurden. Ich blick nicht durch deine Angaben. Und dann musst Du natürlich auch die Eckdaten mitteilen. Wann war der Termin, wie lang ist die Reisestrecke? Sonst kann man gar nicht einschätzen, ob die gewählte Reiseroute samt Verkehrsmittel angemessen war. Kann ja zb sein, dass durch den Flug wiederum Zeit/Abwesenheitsgeld gespart wurde.
Lori79
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#13

18.11.2020, 12:09

Hallo,
also der gegnerische

RA macht folgendes geltend: 1. Termin 2017: Abwesenheitsgeld 70,00
Fahrkosten zum Flughafen 31,00
flugticket 171
flugticket 147
Taxi 12,27
parkkosten 26,89
Summe netto: 458,16 € netto

2. Termin: Abwesenheitsgeld 70,00 €
Fahrkosten Lufthansa Bus 10,28
Flugticket Hinflug 309,34 €
Drive now 15,20
Zugticket aufgesplittet, ein Tag (wahrscheinlich privat übernachtet) München-Köln 126,07
Fulda - München 81,90 (Termin war in Köln , RA aus münchen)68,82
Summe: 599,71 EUR netto

3. Termin:
Abwesenheitsgeld: 70,00 €
Fahrkosten 1168 km 350,40 € RVG
Summe: 420,40 € netto

4. Termin:
Abwesenheitsgeld: 70,00 €
Zugticket 126,
Summe: 196,00 € netto

Es wurde nur zwei Belege über die Zugtickets beifügt. Ich werde das bemängeln, dass die anderen Nachweise fehlen.

Die gegnerische Partei (er selber RA) macht geltend nach JVEG :
1. GT ENtschädigung Verdienstausfall 210,00
Abwesenheitsgeld 24,00
Fahrkosten á 0,25 = 290,50 €
Summe: 524,00

diesen Betrag mal 4, da 4 Gerichtstermine

DAnke
Ich finde das alles zu hoch, weiß aber nicht wie ich argumentieren soll.
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#14

18.11.2020, 13:42

Also 4x München-Köln-München im Wesentlichen. Knapp 1.200 km jeweils. Mit der Bahn 1. Klasse kostet die Fahrt 446,00. Plus Abwesenheitsgeld bist Du schon bei 516,00.
Warum soll das zu hoch sein? Es sind natürlich jeweils die tatsächlichen Kosten nachzuweisen. Aber ich sehe da bis jetzt noch keine Anhaltspunkte für eine Kürzung. Warum war das letzte Zugticket so billig?

Für die Partei sieht es genauso aus. Die Kosten sind doch genau die, die das Gesetz vorsieht.
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