Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner
Verfasst: 29.07.2015, 14:21
Hallo zusammen,
ich hab mal wieder eine Verständnisfrage.
Wir vertreten in einem Zivilverfahren eine von insgesamt 3 Beklagten, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung von XX Euro verklagt wurden. Der Verfahrensstand ist grad bei der Klageerwiderung angekommen, nun legt mir mein Chef die Akte auf den Tisch und möchte das an den Mandanten abrechnen, also 1,3 VG + PTK.
Ich stehe da mal wieder wie der Ochs vorm Scheunentor und find auch beim Suchen nix gescheites.
Mein Gedanke: Geht das überhaupt? Rechnet da jeder Anwalt nach dem vollen Streitwert ab? Oder muss man da auf den Beschluss (?) des Gerichts warten, wer welchen Anteil des Gesamtstreitwerts trägt oder wie funktioniert das bei Gesamtschuldnern?
Wo in welchem Gesetz finde ich was darüber?
ich hab mal wieder eine Verständnisfrage.
Wir vertreten in einem Zivilverfahren eine von insgesamt 3 Beklagten, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung von XX Euro verklagt wurden. Der Verfahrensstand ist grad bei der Klageerwiderung angekommen, nun legt mir mein Chef die Akte auf den Tisch und möchte das an den Mandanten abrechnen, also 1,3 VG + PTK.
Ich stehe da mal wieder wie der Ochs vorm Scheunentor und find auch beim Suchen nix gescheites.
Mein Gedanke: Geht das überhaupt? Rechnet da jeder Anwalt nach dem vollen Streitwert ab? Oder muss man da auf den Beschluss (?) des Gerichts warten, wer welchen Anteil des Gesamtstreitwerts trägt oder wie funktioniert das bei Gesamtschuldnern?
Wo in welchem Gesetz finde ich was darüber?