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Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Verfasst: 29.07.2015, 14:21
von vinya
Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Verständnisfrage.

Wir vertreten in einem Zivilverfahren eine von insgesamt 3 Beklagten, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung von XX Euro verklagt wurden. Der Verfahrensstand ist grad bei der Klageerwiderung angekommen, nun legt mir mein Chef die Akte auf den Tisch und möchte das an den Mandanten abrechnen, also 1,3 VG + PTK.

Ich stehe da mal wieder wie der Ochs vorm Scheunentor und find auch beim Suchen nix gescheites.

Mein Gedanke: Geht das überhaupt? Rechnet da jeder Anwalt nach dem vollen Streitwert ab? Oder muss man da auf den Beschluss (?) des Gerichts warten, wer welchen Anteil des Gesamtstreitwerts trägt oder wie funktioniert das bei Gesamtschuldnern?

Wo in welchem Gesetz finde ich was darüber?

Re: Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Verfasst: 29.07.2015, 14:25
von niva
deine Rechnung hat doch nichts damit zu tun, dass euer Mandant einer von mehreren Gesamtschuldner ist.

Vorschuss: § 9 RVG

Re: Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Verfasst: 29.07.2015, 14:29
von vinya
Anscheinend denke ich mal wieder zu kompliziert... :oops:

Also rechnet da tatsächlich jeder RA seine Gebühren aus dem vollen Streitwert der Klage ab?

Re: Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Verfasst: 29.07.2015, 14:52
von sansibar
Ja, wenn jeder von einem anderen Anwalt vertreten wird.

Re: Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Verfasst: 11.08.2015, 09:58
von vinya
:thx nachträglich!