Abrechnung bei mehreren Beklagten als Gesamtschuldner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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vinya
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#1

29.07.2015, 14:21

Hallo zusammen,

ich hab mal wieder eine Verständnisfrage.

Wir vertreten in einem Zivilverfahren eine von insgesamt 3 Beklagten, die gesamtschuldnerisch zur Zahlung von XX Euro verklagt wurden. Der Verfahrensstand ist grad bei der Klageerwiderung angekommen, nun legt mir mein Chef die Akte auf den Tisch und möchte das an den Mandanten abrechnen, also 1,3 VG + PTK.

Ich stehe da mal wieder wie der Ochs vorm Scheunentor und find auch beim Suchen nix gescheites.

Mein Gedanke: Geht das überhaupt? Rechnet da jeder Anwalt nach dem vollen Streitwert ab? Oder muss man da auf den Beschluss (?) des Gerichts warten, wer welchen Anteil des Gesamtstreitwerts trägt oder wie funktioniert das bei Gesamtschuldnern?

Wo in welchem Gesetz finde ich was darüber?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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niva
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#2

29.07.2015, 14:25

deine Rechnung hat doch nichts damit zu tun, dass euer Mandant einer von mehreren Gesamtschuldner ist.

Vorschuss: § 9 RVG
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#3

29.07.2015, 14:29

Anscheinend denke ich mal wieder zu kompliziert... :oops:

Also rechnet da tatsächlich jeder RA seine Gebühren aus dem vollen Streitwert der Klage ab?
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
sansibar
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#4

29.07.2015, 14:52

Ja, wenn jeder von einem anderen Anwalt vertreten wird.
Grüße - sansibar
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vinya
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#5

11.08.2015, 09:58

:thx nachträglich!
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.
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