Wer trägt die Kosten?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1

29.07.2015, 09:15

Hallo Leute =)

Wir haben einen Mdt. vertreten, der einen Eignungstest für seinen Führerschein machen musste. Dies hat die Stadt angeordnet. Die Stadt hat das Verfahren eingestellt, nachdem wir ein ärtzliches Attest eingereicht haben. Ich soll die Sache jetzt mit der Rechtsschutz abrechnen. Hierbei entsteht doch nur eine Geschäftsgebühr gem. 2300 oder?

Außerdem soll ich überlegen, ob hier die Stadt evtl. die Kosten von uns tragen muss. Wo kann ich dazu was finden, bzw. weiß das jemand?

Danke schon mal...

LG
Tatjana H.
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#2

29.07.2015, 09:33

Was für einen Gegenstandswert hast du denn da?
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
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#3

29.07.2015, 09:34

Der Gegenstandswert beträgt 5.000,00 gem. § 52 Abs. 2 GKG.
Tatjana H.
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#4

29.07.2015, 09:45

Ok dann nur die 2300 Geschäftsgebühr.

Aber meines Erachtens muss die Stadt die Kosten nicht übernehmen. Für einen Eignungstest zum Führerschein machen zu müssen musst du vorher eine OWi begangen haben und das ist nun mal eine Bußgeldsache, wo die Kosten der Mandant selber trägt. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir mal die Bußgeldsetlle oder die Behörde in Anspruch genommen haben.
Tatjana

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#5

29.07.2015, 09:52

Der Mandant ist wohl beim Einparken über den Gehweg in ein anderes Fahrzeug gefahren. Ich habe mir schon gedacht, dass die Stadt die Kosten nicht übernehmen muss, aber ich wusste nicht wie ich dazu was finden soll...
Dankeschön für die schnelle Antwort!!! :) Hilft mir sehr!
Tatjana H.
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#6

29.07.2015, 09:56

Gern geschehen :)
Tatjana

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#7

29.07.2015, 12:27

Okay ich habe doch noch eine Frage... Und zwar bzgl. des Gegenstandswertes.
Kommt hier vielleicht doch ein anderer infrage? Nach dem Katalog in Verwaltungsangelegenheiten oder so???? Aaaah :D
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#8

29.07.2015, 12:31

46.
Verkehrsrecht
46.1 Fahrerlaubnis Klasse A Auffangwert
46.2 Fahrerlaubnis Klasse A M, A 1, A 2 ½ Auffangw
ert
46.3 Fahrerlaubnis Klasse B, BE Auffangwert
46.4 Fahrerlaubnis Klasse C, CE 1 ½ Auffangwert


d. h. doch dann 5.000 EUR oder??? :(
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Adora Belle
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#9

29.07.2015, 13:22

Was ist das denn für ein "Eignungstest". Gibts da nen § zu?
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skugga
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#10

29.07.2015, 13:24

Adora Belle hat geschrieben:Was ist das denn für ein "Eignungstest". Gibts da nen § zu?
Meine Kristallkugel tippt ja auf MPU resp. verkehrspsychologische Beratung...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
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