Klage vor FG - neuer Prozessbevollmächtigter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#1

29.07.2015, 08:35

Folgender Fall:
Mdt. beauftragt RA mit Einspruch gg. ESt-Bescheid, es wird eine Einspruchsbescheid erlassen, dagegen klagt der RA. Er kommt aber mit der Klagebegründung nicht in die Puschen und reagiert nicht auf die Nachfragen des Mdt., der daraufhin genervt zu uns kommt und wir sollen nun die Klagebegründung einreichen. RA rückt die Unterlagen nicht raus, Richter vom Finanzgericht überlässt uns aber wenigstens die eingereichte Klage. Dort ist bereits der Klageantrag falsch. Statt Abänderung des Bescheides wurde schlicht Aufhebung beantragt, es gibt keine Bezifferung des Klageantrages und es wurde auch nicht beantragt, die Hinzuziehung des Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären.
Mdt. hat eine Rechtsschutzversicherung, die bereits mitgeteilt hat, dass sie nur die Kosten eines RA trägt, mit dem 1. RA war wohl eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen worden. Ob er auch bereits einen Vorschuss der RS erhalten hat, weiß ich nicht. Jetzt mein eigentliches Problem: Falls Mdt. obsiegt und die Kosten des Verfahrens dem FA auferlegt werden, wie sieht es dann mit der Kostenfestsetzung aus? Die Verfahrensgebühr für das Klageverfahren würde ich in unseren Antrag aufnehmen, aber was ist mit den Kosten für das Einspruchsverfahren, falls sich der 1. RA weigert, einen entsprechenden Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung zu stellen. Er hat ja die Gebühren nach Vergütungsvereinbarung erhalten vom Mdten. erhalten. Kann ich unter Vorlage der Vergütungsabrechnungen lt. Vereinbarung die fiktiven Kosten nach RVG im Kostenfestsetzungsantrag geltend machen? Wir haben den Mdten. bereits darauf hingewiesen, dass seine RS-Versicherung nur die Kosten eines RA zahlt. Die Frage ist, wie ich das Verfahren am Ende kostenrechtlich vernünftig abgewickelt kriege.
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