Anrechnung Mahnbescheid auf Verfahrensgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

28.07.2015, 12:44

Hallo,

bleibt bei der Anrechnung MB auch die MwSt. von der damaligen Gebühr drin oder nur die Auslagenpauschale?
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
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#2

28.07.2015, 12:47

Man rechnet nur die (Netto-)Beträge der Gebühren an. Unabhängig von der Anrechnung, die zu Gunsten des Mandanten geschieht, ist ja nichtsdestotrotz ein steuerpflichtiger Umsatz entstanden.
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
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#3

28.07.2015, 12:47

Auslagenpauschale und die auf diese entstehende MwSt.
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