Klage vorm Anwaltsgerichtshof

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sonnenschein11
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#1

28.07.2015, 11:04

Ich habe folgenden Fall vor mir liegen und benötige einen fachkundigen Rat:

Eine Anwältin verliert ihre Zulassung, da die Haftpflichtversicherung wegen Nichtzahlen des Beitrages erloschen war.

Wir haben Klage beim Anwaltsgerichtshof erhoben.

Der fällige Versicherungsbetrag wurde gezahlt.

Das Verfahren wurde eingestellt.

Was rechne ich ab? Mein erster Gedanke: 3100. Nun lese ich, dass Verfahren vorm Anwaltsgerichtshof als Disziplinarverfahren abgerechnet werden. Ich meine aber, dass dem in diesem Fall nicht so ist. Es handelt sich hier ja nicht um ein Disziplinarverfahren.

Danke im Voraus :-)
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#2

30.07.2015, 12:41

Hast Du schon in Teil 6, dort Abschnitt 2 Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht des RVG geschaut? Könnte das die entsprechende Fundstelle für Dich sein?
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