KR abzgl. Vorschußrechnung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Vanessa1602
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#1

28.07.2015, 08:35

Hallo Zusammen,

folgendes Problem ich soll folgende Rechnung erstellen:

Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren I. Instanz:

Verfahrensgebühr Nr. 3103 VV RVG 204,00 €
Terminsgebühr Nr. 3106 VV RVG 240,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren II. Instanz:

Verfahrensgebühr Nr. 3204 VV RVG 444,00 €
Auslagenpauschale Nr. 7002 VV RVG 20,00 €

abzgl. Vorschussrechnung vom 20.10.2011 netto 270,00 €, brutto 321,30 € + 19 % USt.

zuzüglich 19 % USt. aus neuer Abrechnung.
]


Ich stehe total auf dem Schlauch und verstehe die Anweisung (rot) nicht ! Kann mir hier jemand sagen wie ich diese Rechnung erstellen muss?

Viele Grüße
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Geniesserin
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#2

28.07.2015, 09:02

Ich vermute mal, in der I. Instanz ist die 3102 Gebühr gemeint.

Die rote Anweisung verstehe ich allerdings auch nicht.
Ich würde ganz normal die Rechnung schreiben (habt ihr ein Anwaltsprogramm?) und dann unten den gezahlten Bruttobetrag, also 321,30 € abziehen. Wenn ihr ein Anwaltsprogramm habt, muss die Vorschussrechnung noch verrechnet werden, damit nicht beide Rechnungen als Umsatz drin stehen.
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Vanessa1602
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#3

28.07.2015, 09:08

Danke für die schnelle Antwort! :thx

Ja wir haben zwar ein Anwaltsprogramm aber leider nicht für den RA welcher die Rechnung haben möchte, da dieser neu im Büro ist. Die Rg. wird über Word erstellt.
IngiSK
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#4

28.07.2015, 09:21

Also unsere Buchhaltung schreit Kakao :panik wenn wir Bruttobeträge abziehen (Mehrwertsteuerberechnung falsch!!!).
Wir handhaben das so:
Das ist jetzt nur ein Beispiel - stimmt nicht mit Deinen angegebenen Gebühren überein!!!

...
Entgelt für Post- und Telekommunikations-
dienstleistungen gem. Nr. 7002 VV (pauschal) 20,00 EUR
Zwischensumme 1.020,00 EUR
Abzüglich
Vorschussrechnung RgNr. XXX
vom XXX (netto) -270,00 EUR
Zwischensumme 750,00 EUR
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV 142,50 EUR
Endsumme 892,50 EUR

In der Zwischenabrechnung RgNr. XXX enthalten
19,00 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV 51,30 EUR

Hoffe, dass Du damit klarkommst.
:nachdenk
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Liesel
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#5

28.07.2015, 09:22

Nettobetrag aus der Vorschussrechnung abziehen und auf den dann verbleibenden Nettobetrag die 19 % MwSt berechnen.
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Vanessa1602
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#6

28.07.2015, 09:26

Ja super anhand eines Beispiels wird es mir sicher leichter fallen !

Ziehe ich die Vorschussrechnung XXX in der II. Instanz ab ? mein Chef ist sich nicht sicher *lach*
IngiSK
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#7

28.07.2015, 09:31

Bin mir auch nicht ganz sicher, probiere ich gleich mal aus. Geduld!! Ja, hab ich ausprobiert wird in der ersten Instanz abgezogen.
Zuletzt geändert von IngiSK am 28.07.2015, 10:07, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

28.07.2015, 09:33

Wofür hat der Mandant den Vorschuss gezahlt?
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#9

28.07.2015, 09:36

In der Vorschussrechnung wurde die 3102 geltend gemacht
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#10

28.07.2015, 09:42

Dann von der erstinstanzlichen Rechnung abziehen. In #1 hast du die 3103 berechnet?
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