Termin, um Versorgungsausgleich auszuschließen.
Verfasst: 23.07.2015, 10:34
Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal wieder Hilfe.
Meine Chefin hat gestern einen Anruf einer Anwältin erhalten, die in einer Scheidungs- und Versorgungsausgleichssache einen Mandanten vertritt. Der Ehepartner ist nicht gerichtlich vertreten. Meine Chefin soll ihne jetzt nur im Termin vertreten, damit der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann.
Welche Gebühren kann ich abrechnen?
Meiner Meinung nach bekommen wir eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 3.
Wie sieht es mit Terminsgebühr aus?
Liebe Grüße
ich brauche mal wieder Hilfe.
Meine Chefin hat gestern einen Anruf einer Anwältin erhalten, die in einer Scheidungs- und Versorgungsausgleichssache einen Mandanten vertritt. Der Ehepartner ist nicht gerichtlich vertreten. Meine Chefin soll ihne jetzt nur im Termin vertreten, damit der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden kann.
Welche Gebühren kann ich abrechnen?
Meiner Meinung nach bekommen wir eine 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 3.
Wie sieht es mit Terminsgebühr aus?
Liebe Grüße