Hallo zusammen,
unser Mandant wurde in der ersten Instanz als Nebenkläger zugelassen. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Wir haben ebenfalls beantragt, uns dem Nebenkläger im Berufungsverfahren beizuornden. Dann wurde die Berfugung zurückgenommen. Der Nebenkläger wurde weder zugelassen noch wurden wir beigeordnet, weil die Berufung vorher zurückgenommen wurde.
Bekommen wir trotzdem etwas für den Antrag im Berufungsverfahren?