Hallöchen und guten Morgen,
ich habe wieder einmal ein Problem, oder ich stehe auf dem Schlauch.
Unsere Mandantschaft hat uns ein Mandat übergeben bei dem bereits das gerichtl. Mahnverfahren mehr oder weniger durch ist. Also VB ist auch schon erlassen und es wurde ein ZV Auftrag rausgeschickt. Diesem wurde von der Gegenseite widersprochen da die Firmenbezeichnung falsch ist. Nun sind wir beauftragt das Verfahren weiter zu führen und zunächst den VB berichtigen zu lassen. Jetzt soll ich das schon einmal abrechnen. Fällt das noch unter die 1,0 Verfahrensgebühr für das Mahnverfahren oder nicht vll doch die 1,3 Geschäftsgebühr? Sowohl mein Chef als auch ich sind uns da leider nicht wirklich sicher.
Tätigkeit nur VB Berichtigung
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Geschäftsgebühr kann bei gerichtlichen Verfahren nicht anfallen. Da bleibt wohl nur die VG. Allerdings würde ich nicht die 1,0, sondern lediglich 0,5 nach 3308 als gegeben sehen.
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