Gerichtskosten Grund-und Teilurteil, Vergleich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Katharina80
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#1

15.07.2015, 12:46

Hallo,

wir haben ein Grund- und Teilurteil, hiergegen ist keine Berufung eingelegt worden. Es soll jetzt aber ein Vergleich über alles geschlossen werden. Da der Mandant genau wissen möchte (zumindest so weit es geht), was an Kosten auf Ihn zukommen, muss ich herausfinden, wieviel Gerichtskosten anfallen.

Fällt 1 Gebühr an oder 3?

Ich dachte, das 3 Gebühren anfallen, da es ja schon ein Grund- und Teilurteil gibt.

Im GKG steht, dass sich die Gebühr auf 1 reduziert,

"Beendigung des gesamten Verfahrens durch...

2.
Anerkenntnisurteil, Verzichtsurteil oder Urteil, das nach § 313a Abs. 2 ZPO keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe enthält, oder nur deshalb Tatbestand und die Entscheidungsgründe enthält, weil zu erwarten ist, dass das Urteil im Ausland geltend gemacht wird (§ 313a Abs. 4 Nr. 5 ZPO),

...

es sei denn, dass bereits ein anderes als eines der in Nummer 2 genannten Urteile, eine Entscheidung über einen Antrag auf Erlass einer Sicherungsanordnung oder ein Musterentscheid nach dem KapMuG vorausgegangen ist:

Bin mir aber sehr unsicher.

Vielen Dank schon einmal
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Anahid
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#2

15.07.2015, 13:28

Warum? Passt doch alles. Du hast das doch auch richtig subsumiert. :) 3,0 Gerichtskosten
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Katharina80
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#3

15.07.2015, 13:37

Vielen Dank. Jetzt kann ich das auch in meinem Kopf abhaken. Manchmal ist man sich unsicher und weiß gar nicht warum.... Nochmal vielen vielen Dank
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