Beschwerde KFA wegen Umsatzsteuer

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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niva
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#1

13.07.2015, 15:43

Gegner hat KFA gestellt, die Umsatzteuer mit aufgeführt und geschrieben, dass sein Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. LG erlässt den KFB ohne Umsatzsteuer. jetzt legt die Gegenseite Beschwerde ein, dass der Satz mit "zum Vorsteuerabzug berechtigt" ein Versehen war und will die Umsatzsteuer festgesetzt haben.

Grundsätzlich stimmt es, dass der Gegner nicht Vorsteurabzugberechtigt ist, aber meine Überlegung: Wir haben wir ja keine Nachfestsetzung einer vergessenen Gebühren (wäre ja eh keine Bescherde möglich...) und auch keine falsche Festsetzung durch das Gericht.

eigentlich wollte ich gar nichts zu schreiben und auf die Entscheidung des LG warten :pfeif , aber wir haben jetzt noch mal eine Erinnerung zur Erledigung bekommen. Kann ich hier eigentlich eine Abweisung mit der Begründung "selbst schuld" schreiben?
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FeldKiel
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#2

13.07.2015, 16:56

Also ich denke mal, dass du mit der Aussage "selber schuld" nicht weit kommst. Sofern die Gegenseite dargelegt und nachgewiesen hat, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird das Gericht der Beschwerde abhelfen müssen. Jedoch würde ich in jedem Fall darauf bestehen, dass die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren der Gegenseite aufzuerlegen sind, da weder euch noch dem Gericht ein Fehler vorzuwerfen ist.
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#3

13.07.2015, 18:04

Ist die USt. versehentlich nicht aufgeführt worden, ist über sie noch gar nicht entschieden worden. Es ist also Nachfestsetzung zu beantragen. Eine Beschwerde zum Zwecke der Kostennachschiebung ist unzulässig!
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#4

13.07.2015, 21:07

FeldKiel hat geschrieben:Also ich denke mal, dass du mit der Aussage "selber schuld" nicht weit kommst. Sofern die Gegenseite dargelegt und nachgewiesen hat, dass sie zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wird das Gericht der Beschwerde abhelfen müssen. Jedoch würde ich in jedem Fall darauf bestehen, dass die Kosten für dieses Beschwerdeverfahren der Gegenseite aufzuerlegen sind, da weder euch noch dem Gericht ein Fehler vorzuwerfen ist.
Sehe ich auch so. Soweit ich den Sachverstand richtig verstanden habe, wurde die USt abgesetzt, weil im Antrag angegeben wurde "vorsteuerabzugsberechtigt".
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#5

13.07.2015, 21:29

online hat geschrieben:
FeldKiel hat geschrieben: Sehe ich auch so. Soweit ich den Sachverstand richtig verstanden habe, wurde die USt abgesetzt, weil im Antrag angegeben wurde "vorsteuerabzugsberechtigt".
Stimmt, da habe ich nicht genau gelesen. Über die USt. ist also entschieden worden, eine Begründung müsste im KFB enthalten sein.
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#6

14.07.2015, 08:30

Im KFB selbst steht nichts zur Umsatzsteuer, es wurde einfach nur der Nettobetrag festgesetzt, damit liegt doch eigentlich eine Entscheidung vor. :kopfkratz die Umsatzsteuer wurde aufgeführt und noch in der gleichen Zeile geschrieben, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Die Idee mit dem Kosten auferlegen finde ich schon mal gut. ;)

naja, ich muss jetzt nicht auf Biege und Brechen einen Zurückweisungsgrund finden, so hoch ist der Betrag nicht, dass sich langes Recherchieren lohnt, aber wenn jemand auf die Schnelle gute Ideen hat, nehme ich die natürlich gerne. ;) außerdem interessiert es mich, da ich so was noch nie hatte. :mrgreen:
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#7

14.07.2015, 08:33

niva hat geschrieben:Im KFB selbst steht nichts zur Umsatzsteuer, es wurde einfach nur der Nettobetrag festgesetzt, damit liegt doch eigentlich eine Entscheidung vor. :kopfkratz die Umsatzsteuer wurde aufgeführt und noch in der gleichen Zeile geschrieben, dass Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.

Die Idee mit dem Kosten auferlegen finde ich schon mal gut. ;)

naja, ich muss jetzt nicht auf Biege und Brechen einen Zurückweisungsgrund finden, so hoch ist der Betrag nicht, dass sich langes Recherchieren lohnt, aber wenn jemand auf die Schnelle gute Ideen hat, nehme ich die natürlich gerne. ;) außerdem interessiert es mich, da ich so was noch nie hatte. :mrgreen:
Niva, mir ist das auch schon passiert. Mit der Erinnerung haben wir die MWSt nachfestgesetzt bekommen. Meine Güte, es können doch mal Fehler passieren. Wer ohne Sünde ist usw. :pfeif
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#8

14.07.2015, 08:38

Ich habe hier häufiger KFAs in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist und gleichzeitig die Vorsteuerabzugsberechtigung bejaht wird. Ich setze dann auch immer ab.

Käme ein RM würde ich abhelfe und die Kosten des RM-Verfahrens demjenigen aufdrücken, der den Antrag falsch gestellt hat.
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#9

14.07.2015, 10:55

Ich finde das Schreibprogramm der RAe derart dämlich, in denen die USt. immer ausgeworfen wird und anschließend der Satz kommt: Es besteht Vorsteuerabzugsberechtigung, so dass die ausgewiesene USt. NICHT zu berücksichtigen ist. Guckt man da nicht genau hin, fängt man sich prompt den Fehler ein. Wer sich diese Variante ausgedacht hat, war auch nicht ganz nüchtern. :patsch
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#10

14.07.2015, 10:58

Das liegt aber auch oft an einer falschen Einstellung des Programms Dino. Wenn ich im Programm angebe, dass mein Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird ein KFA immer ohne USt erstellt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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