Gegenstandswert außergerichtlich - Besonderheit?
Verfasst: 09.07.2015, 15:10
Es geht um Folgendes;
Wir haben außergerichtlich einen bestimmten Betrag geltend gemacht. Die gegnerische Partei hat belegt, dass ein Teil des Anspruchs bereits verjährt ist und hat den restlichen Betrag gezahlt.
zwei Sachen: Die gegnerische Anwältin behauptet nun, dass wir a) nur eine 0,3 Gebühr für ein Schreiben einfacher Art erhalten würden, was ziemlich sicher nicht sein kann, da unser Schreiben definitiv aufwändiger und umfangreicher war, um noch als Schreiben einfacher Art durchzugehen. B) sagt sie, dass der Gegenstandswert sich nur aus dem gezahlten Betrag berechnet, weil der andere verjährt ist. Ich habe es aber so beigebracht bekommen, dass der Geschäftswert sich immer aus dem berechnet, woraus wir beauftragt wurden.
Ich finde aber so konkret keine Quellen, worauf wir uns da beziehen könnten, habt ihr einen Tipp? bzw. gibt es beim zweiten Fall irgendeine Besonderheit, die ich noch nicht kenne? schonmal
Wir haben außergerichtlich einen bestimmten Betrag geltend gemacht. Die gegnerische Partei hat belegt, dass ein Teil des Anspruchs bereits verjährt ist und hat den restlichen Betrag gezahlt.
zwei Sachen: Die gegnerische Anwältin behauptet nun, dass wir a) nur eine 0,3 Gebühr für ein Schreiben einfacher Art erhalten würden, was ziemlich sicher nicht sein kann, da unser Schreiben definitiv aufwändiger und umfangreicher war, um noch als Schreiben einfacher Art durchzugehen. B) sagt sie, dass der Gegenstandswert sich nur aus dem gezahlten Betrag berechnet, weil der andere verjährt ist. Ich habe es aber so beigebracht bekommen, dass der Geschäftswert sich immer aus dem berechnet, woraus wir beauftragt wurden.
Ich finde aber so konkret keine Quellen, worauf wir uns da beziehen könnten, habt ihr einen Tipp? bzw. gibt es beim zweiten Fall irgendeine Besonderheit, die ich noch nicht kenne? schonmal