Huhu,
habe eine Frage bzgl. meines KFAs wir haben eine einstweilige Verfügung ( FamFG) zurückgewiesen, der Gegner legte Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde vom OLG aber zurückgewiesen, den KFA stelle ich aber beim erstinstanzlichen Gericht oder? Vllt. ist es ja bei FamFG anders ?? Kann mir jmd helfen?
Danke
KFA Beschwerde
- elise98de
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Da ist nix anders im FamFG. Kostenfestsetzungsantrag immer bei Gericht der ersten Instanz.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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